Nachtragshaushaltssatzung 2023
„Nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 27.09.2023 und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde wird folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:“
„Nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 27.09.2023 und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde wird folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:“
Bekanntmachung
Am Montag, dem 13. November 2023, um 17:30 Uhr, findet im Ratssaal des Altenholzer Rathauses, Allensteiner Weg 2-4, 24161 Altenholz, die 2. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Kinder und Jugend statt.
Bekanntmachung
Am Mittwoch, dem 1. November 2023, um 17:30 Uhr, findet im Ratssaal des Altenholzer Rathauses, Allensteiner Weg 2-4, 24161 Altenholz, die 3. Sitzung des Hauptausschusses statt.
Bekanntmachung
Am Donnerstag, dem 2. November 2023, um 18:00 Uhr, findet im Ratssaal des Altenholzer Rathauses, Allensteiner Weg 2-4, 24161 Altenholz, die 2. Sitzung des Ausschusses für Schule, Sport und Kultur statt.
Bekanntmachung des Beschlusses über die vorhabenbezogene 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 der Gemeinde Altenholz für das Gebiet des Stifter Apothekengrundstücks
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 29.03.2023 die vorhabenbezogene 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 der Gemeinde Altenholz für das Gebiet des Stifter Apothekengrundstücks (siehe Lageplan), bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B) und dem Vorhaben- und Erschließungsplan, als Satzung beschlossen.
Dies wird hiermit bekannt gemacht.
Bekanntmachung der 10. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Altenholz
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 28.2.2003 (GVOBI. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.03.2023 (GVOBL. Schl.-H. S. 6), wird nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung vom 14.6.2023 und mit der Genehmigung des Landrats des Kreises Rendsburg-Eckernförde vom 15.09.2023 folgende 10. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Altenholz erlassen:
Artikel I
§ 7 Abs. 3 Nr. 1 wird wie folgt geändert:
(3) Sie oder er entscheidet ferner über
1. Stundungen bis zu einem Betrag von 30.000,-- Euro
§ 9 Abs. 1 Buchstabe a) wird wie folgt geändert (zum bestehenden Aufgabengebiet wird die Nr. 10 hinzugefügt):
Aufgabengebiet:
10. Umsetzung der Ziele und Grundsätze
§ 9 Abs. 1 Buchstabe f) wird wie folgt geändert (Umbenennung des Ausschusses und Aufnahme eines neuen Aufgabengebietes unter Nr. 1; die bereits bestehenden Aufgabengebiete erhalten entsprechend die Nrn. 2 – 8)
f) Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Liegenschaften
Aufgabengebiet:
Artikel II
Diese Änderungssatzung tritt am 01.07.2023 in Kraft.
Altenholz, den 14.06.2023
Mike Buchau
Bürgermeister