Wofür setzt sich die ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte ein ?
Die ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte setzt sich für die Rechte aller Frauen ein, d.h.:
- für den Grundsatz der Verfassung, nach dem Frauen und Männer gleichberechtigt sind (Art. 3 Abs. 2 GG)
- für die Chancengleichheit von Frauen und Männern im Beruf
- für Lebensbedingungen, die nicht zur Benachteiligung von Frauen im Beruf führen
- für die Gleichstellung von Frauen und in allen Lebensbereichen, z.B. auch bei der Kinderbetreuung oder im öffentlichen Raum.
- Die ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte stellt Kontakt zu Institutionen und Verbänden her. Sie leistet Öffentlichkeitsarbeit und bemüht sich auf Gleichstellungsfragen verbindliche Antworten zu finden.
- Die ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte trägt Sorge dafür, dass die Verwaltung und die politischen Gremien der Gemeinde Altenholz bei all ihren Entscheidungen Gleichstellungsgesichtspunkte berücksichtigen.
Warum nehmen Sie Kontakt mit der ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten auf?
- weil Sie Informationen und Auskünfte möchten
- weil Ihnen oder anderen Benachteiligungen von Frauen oder Männer aufgefallen sind.
- weil Sie Hilfe bei der Durchsetzung Ihrer Rechte benötigen.
- weil Sie Kritik anzumelden haben oder konstruktive Vorschläge einbringen möchten.
- weil Sie Kontakte mit Frauenorganisationen aufnehmen wollen.
- weil Sie die ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte einfach kennen lernen möchten.
Ihre Fragen werden selbstverständlich vertraulich behandelt.
Sprechzeiten im Rathaus sind jeweils dienstags von 15.00 - 17.00 Uhr,
Zimmer 105 oder unter der Telefonnummer: 0431 / 3201-105.
In den Schulferien finden keine Sprechzeiten statt.
Petra Hebbel - Gleichstellungsbeauftragte der Gemeinde Altenholz