Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde abzumelden.
Eine Abmeldung Ihrer Wohnung ist also nur noch dann erforderlich, wenn Sie ins Ausland wegziehen oder eine von mehreren Wohnungen (Nebenwohnung) aufgeben. Sie müssen auch eine Änderung des Wohnungsstatus (Haupt-/Nebenwohnung) melden.
Wenden Sie sich an die Meldebehörde, heute zumeist eingegliedert im Bürgerbüro oder Bürgeramt (früher allgemein bekannt unter: Einwohnermeldeamt) Ihrer Gemeinde beziehungsweise Stadt.
keine
§ 11 Meldegesetz für das Land Schleswig-Holstein (Landesmeldegesetz - LMG).
Gemeinde Altenholz
Der Bürgermeister
Allensteiner Weg 2 - 4
24161 Altenholz
Tel.: 0431 3201-0
Fax: 0431 3201-145
E-Mail: gemeinde@altenholz.de
Web: www.altenholz.de
Frau Britta Gonscherowski ![]()
Fachbereich 3 - BürgerBüro/Kfz-Zulassung
Tel.: 0431/3201-173
Fax: 0431/3201-177
E-Mail: bgonscherowski@altenholz.de
Etage: EG | Zimmer: 025
Frau Marina Jacobsen ![]()
Fachbereich 3 - BürgerBüro/Kfz-Zulassung
Tel.: 0431/3201-174
Fax: 0431/3201-177
E-Mail: mjacobsen@altenholz.de
Etage: EG | Zimmer: 025
Herr Torben Knuth ![]()
Fachbereich 3 - BürgerBüro/Kfz-Zulassung
Tel.: 0431/3201-175
Fax: 0431/3201-177
E-Mail: tknuth@altenholz.de
Etage: EG | Zimmer: 025
Frau Roswitha Pohl ![]()
Fachbereichsleiterin
Fachbereich 3 - BürgerBüro/Kfz-Zulassung
Tel.: 0431/3201-172
Fax: 0431/3201-177
E-Mail: rpohl@altenholz.de
Etage: EG | Zimmer: 024