Wahlkreiseinteilung für die Gemeinde- und Kreiswahl am 6. Mai 2018 (Neu)
Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am 5. Dezember 2017 folgende Wahlkreiseinteilung für die Gemeinde- und Kreiswahl am 6. Mai 2018 beschlossen:
Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am 5. Dezember 2017 folgende Wahlkreiseinteilung für die Gemeinde- und Kreiswahl am 6. Mai 2018 beschlossen:
Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner 1. Sitzung am 5. Dezember 2017 die Wahlkreiseinteilung für die kommende Kommunalwahl beschlossen. Aufgrund eines Schreibfehlers wird die am 22. Dezember 2017 in der 23. Ausgabe der Altenholzer Nachrichten veröffentlichte Wahlkreiseinteilung hiermit zurückgenommen.
Die korrigierte Wahlkreiseinteilung wird nachstehend bekanntgegeben.
Altenholz, 23. März 2018
Gemeinde Altenholz
Der Bürgermeister als Gemeindewahlleiter
Ehrich
Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am 16. März 2018 die in den Anlagen I und II aufgeführten
I unmittelbaren Wahlvorschläge
II Listenwahlvorschläge
zugelassen. Diese Wahlvorschläge werden hiermit bekanntgegeben.
Altenholz, 23. März 2018
Gemeinde Altenholz
Der Bürgermeister als Gemeindewahlleiter
Ehrich
Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am 5. Dezember 2017 folgende Wahlkreiseinteilung für die Gemeinde- und Kreiswahl am 6. Mai 2018 beschlossen:
Gemäß § 22 der Gemeinde- und Kreiswahlordnung (GKWO) fordere ich zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Gemeinde- und Kreiswahl am 6. Mai 2018 auf.
Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger klagten in der vergangenen Zeit über diverse Hundehäufchen an den verschiedensten Orten in Altenholz. Mitbürgerinnen und Mitbürger lassen ihre vierbeinigen Freunde nicht nur auf Gehwegen, Grünstreifen, landwirtschaftlichen Flächen und in Vorgärten koten, sondern vereinzelt auch auf Spielplätzen oder dem Friedhof und räumen diese Hinterlassenschaften nicht weg.
Aus diesem Grund möchte ich Ihnen Folgendes mitteilen:
In dem neuen Heimatheft mit dem Titel „Flucht und Ankunft aus den deutschen Ostgebieten ab 1944" von Frau Britta Gaude berichten 21 Zeitzeugen von ihren Erinnerungen an die Flucht und über ihre Ankunft in Schleswig-Holstein und Altenholz.
Sie erhalten es zu einem Preis von 10,- €
Liebe Mitbürgerinnen,
liebe Mitbürger,
die Gemeinde Altenholz möchte auch in diesem Jahr wieder das ehrenamtliche Engagement ihrer Mitbürgerinnen und Mitbürger würdigen und im Rahmen des Jahresempfanges herausragende Leistungen auf diesem Gebiet auszeichnen.
Der Empfang wird am Donnerstag, dem 14. September 2017, ab 18.00 Uhr, im Ratssaal des Altenholzer Rathauses stattfinden.
Wir bitten Sie, Personen vorzuschlagen, die wegen ihres besonderen Engagements geehrt werden könnten. Der Ausschuss für Schule, Sport und Kultur wird dann in seiner Sitzung am 16. Mai 2017 aus den eingereichten Vorschlägen die endgültige Auswahl vornehmen.
Liebe Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Altenholz,
das Nahversorgungszentrum in Altenholz-Stift soll nach neuesten Abstimmungsgesprächen mit dem Investor noch in diesem Jahr entwickelt und möglichst in Betrieb genommen werden. Neben einem neuen EDEKA-Markt mit 850 qm Verkaufsfläche wird als weiterer Ankermieter eine neue Kindertagesstätte mit drei Krippengruppen vorgesehen. Zusätzlich sollen weitere 100 qm für einen Backshop sowie 50 qm für einen noch nicht betitelten kleineren Shop zur Verfügung gestellt werden. Näheres entnehmen Sie bitte den beigefügten Plänen. Für Rückfragen zu diesem Thema steht Ihnen die Fachbereichsleiterin des Bau- und Ordnungsamtes, Frau Hess, Tel. 0431 / 3201-400 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, gern zur Verfügung.Ansichten
Lageplan
Grundriss
Gemeinde Altenholz
Der Bürgermeister
Bau- und Ordnungsamt
Die für unseren Bereich im Auftrag der Abfallwirtschaft Rendsburg-Eckernförde (AWR) zuständige Entsorgungsfirma REMONDIS übernimmt die Abfuhr der ausgedienten Tannenbäume; sie erfolgt einheitlich für die Gemeinde Altenholz
am Montag, dem 9.1.2017.
Bitte legen Sie die Bäume bis 7.00 Uhr an diesem Tag, frühestens jedoch am Abend des Vortages, so auf einen der nachstehend aufgeführten Sammelplätze, dass sie niemanden behindern. Bitte sehen Sie in jedem Fall davon ab, noch nach dem genannten Termin Tannenbäume an den Sammelplätzen abzulegen.