Sturmwarnung

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Liebe Bürgerinnen und Bürger,

aufgrund des aktuellen Sturmgeschehens ist ein Baum an der Umwegung zur Königsberger Straße umgestürzt. Der Bauhof ist bereits dabei, den Baum zu entfernen.

Auch musste die neue Hundeauslaufwiese abgesperrt werden. In den Bäumen auf der Fläche ist viel Totholz vorhanden, welches herabstürzen kann. Das Betreten der Fläche ist daher aus Sicherheitsgründen zurzeit untersagt, bis von den Bäumen keine Gefahren mehr ausgehen.

Bitte meiden Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit auch alle weiteren Bereiche der Gemeinde, die starken Bewuchs aufweisen, wie Parks und Wälder.

Bei Rückfragen wenden Sie sich gern an Frau Szymanski aus dem Bauamt, telefonisch zu erreichen unter 0431 / 3201 - 413.

Gemeinde Altenholz
Der Bürgermeister
Bauamt

Jugendförderfonds der AktivRegion Eckernförder Bucht

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Liebe Bürgerinnen und Bürger,

Die AktivRegion Eckernförder Bucht möchte die Eigeninitiative und das Engagement von Kindern und Jugendlichen fördern und unterstützen. Hierfür stellen die beteiligten Kommunen der Eckernförder Bucht insgesamt 7.300 Euro jährlich bereit, um Jugendprojekte zu fördern. Anträge können aus den Ämtern Dänischer Wohld, Dänischenhagen und Hüttener Berge, der Gemeinde Altenholz und der Stadt Eckernförde gestellt werden.

Bekanntmachung des Beschlusses über die vorhabenbezogene 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24

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Bekanntmachung des Beschlusses über die vorhabenbezogene 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 der Gemeinde Altenholz für das Gebiet des Stifter Apothekengrundstücks

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 29.03.2023 die vorhabenbezogene 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 der Gemeinde Altenholz für das Gebiet des Stifter Apothekengrundstücks (siehe Lageplan), bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B) und dem Vorhaben- und Erschließungsplan, als Satzung beschlossen.

Dies wird hiermit bekannt gemacht.

Bekanntmachung der 10. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Altenholz

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Bekanntmachung der 10. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Altenholz

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 28.2.2003 (GVOBI. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.03.2023 (GVOBL. Schl.-H. S. 6), wird nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung vom 14.6.2023 und mit der Genehmigung des Landrats des Kreises Rendsburg-Eckernförde vom 15.09.2023 folgende 10. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Altenholz erlassen:

Artikel I

§ 7 Abs. 3 Nr. 1 wird wie folgt geändert:

(3) Sie oder er entscheidet ferner über
1. Stundungen bis zu einem Betrag von 30.000,-- Euro

§ 9 Abs. 1 Buchstabe a) wird wie folgt geändert (zum bestehenden Aufgabengebiet wird die Nr. 10 hinzugefügt):

Aufgabengebiet:

10. Umsetzung der Ziele und Grundsätze

§ 9 Abs. 1 Buchstabe f) wird wie folgt geändert (Umbenennung des Ausschusses und Aufnahme eines neuen Aufgabengebietes unter Nr. 1; die bereits bestehenden Aufgabengebiete erhalten entsprechend die Nrn. 2 – 8)

f) Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Liegenschaften

Aufgabengebiet:

  1. Klimaschutz und Klimaanpassung
  2. Umwelt- und Naturschutz
  3. Landschaftspflege
  4. Landschaftsplan
  5. Kleingartenwesen
  6. Unterhaltung, Sanierung, Umbau und Erweiterung der gemeindlichen Anlagen, Einrichtungen und Liegenschaften
  7. Liegenschaftskataster
  8. Friedhof

Artikel II

Diese Änderungssatzung tritt am 01.07.2023 in Kraft.

Altenholz, den 14.06.2023

Mike Buchau
Bürgermeister