Beitrags- und Gebührensatzung Abwasser

Veröffentlicht in Öffentliche Bekanntmachungen

Bekanntmachung der 11. Änderungssatzung

zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale und dezentrale Abwasserbeseitigung und die Erhebung von Kostenerstattungen für die Herstellung, Veränderung und Beseitigung von Grundstücksanschlüssen der Gemeinde Altenholz (Beitrags- und Gebührensatzung)

Aufgrund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Art. 1 Ges. v. 07. September 2020 (GVOBl. Schl.-H. S. 514), und der §§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 S. 1, 6, 8, 9 und 9a des Kommunalabgabengesetzes Schleswig-Holstein (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Januar 2005 (GVOBl. Schl.-H. S. 27), zuletzt geändert durch Art. 6 Ges. v. 13. November 2019 (GVOBl. Schl.-H. S. 425), wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Altenholz vom 16. Dezember 2020 folgende 11. Änderungssatzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale und dezentrale Abwasserbeseitigung und die Erhebung von Kostenerstattungen für die Herstellung, Veränderung und Beseitigung von Grundstücksanschlüssen der Gemeinde Altenholz erlassen:

Artikel 1

In § 24 Abs. 1 wird der Gebührensatz von 2,29 € in 2,62 € geändert.
In § 24 Abs. 2 Buchstabe a wird der Gebührensatz von 0,59 € in 0,68 € geändert.

Artikel 2

Diese Satzung tritt am 01. Januar 2021 in Kraft.

Altenholz, 18. Dezember 2020
Ehrich
Bürgermeister