8. Änderungssatzung zur Hauptsatzung

Veröffentlicht in Öffentliche Bekanntmachungen

Bekanntmachung der 8. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Altenholz

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 28.2.2003 (GVOBI. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Gesetz vom 7.9.2020 (GVOBL. Schl.-H. S. 514), wird nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung vom 16.12.2020 und mit der Genehmigung des Landrats des Kreises Rendsburg-Eckernförde vom 12.02.2021 folgende 8. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Altenholz erlassen:

Artikel I

Nach § 2 wird folgender neuer § 2 a eingefügt:

§ 2 a

Sitzungen in Fällen höherer Gewalt

(1) Bei Naturkatastrophen, aus Gründen des Infektionsschutzes oder vergleichbaren außergewöhnlichen Notsituationen, die eine Teilnahme der Mitglieder der Gemeindevertretung an Sitzungen erschwert oder verhindert, können die notwendigen Sitzungen der Gemeindevertretung ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum als Videokonferenz durchgeführt werden. Dabei sind geeignete technische Hilfsmittel einzusetzen, durch die die Sitzung einschließlich der Beratungen und Beschlussfassungen zeitgleich in Bild und Ton an alle Personen mit Teilnahmerechten übertragen werden.

(2) Die Sitzungen der ständigen Ausschüsse gem. § 9 dieser Satzung, der nicht ständigen Lenkungsausschüsse und der aufgrund besonderer gesetzlicher Vorschriften zu bildenden Ausschüsse können im Sinne des Absatzes 1 durchgeführt werden.

(3) Wahlen dürfen in einer Sitzung nach Absatz 1 und 2 nicht durchgeführt werden.

(4) Die Gemeinde entwickelt ein Verfahren, wie Einwohnerinnen und Einwohner im Fall der Durchführungen von Sitzungen im Sinne des Absatzes 1 Fragen zu Beratungsgegenständen oder anderen Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft stellen und Vorschläge und Anregungen nach § 16 c Abs. 1 GO unterbreiten können. Das Verfahren wird mit der Tagesordnung zur Sitzung im Sinne des Absatzes 1 bekanntgemacht.

(5) Die Öffentlichkeit im Sinne des § 35 Abs. 1 Satz 1 GO und des § 46 Abs. 8
Satz 1 GO ist durch zeitgleiche Übertragung von Bild und Ton in einen öffentlich zugänglichen Raum und durch eine Echtzeitübertragung oder eine vergleichbare Einbindung über Internet hergestellt.

Artikel II

§ 9 Abs. 1 Buchst. a Nr. 4.1 wird wie folgt geändert:

4.1 Stundungen, Niederschlagungen

Artikel III

In § 15 wird folgender Absatz angefügt:

(6) Satzungen und Veröffentlichungen kann sich jede Person kostenpflichtig von
der Gemeinde Altenholz, Allensteiner Weg 2-4, 24161 Altenholz
zusenden lassen. Textfassungen werden dort zur Mitnahme bereitgehalten.

Artikel IV

Diese Änderungssatzung tritt am 1. März 2021 in Kraft.

Altenholz, den 17.02.2021
Ehrich
Bürgermeister

pdfBekanntmachung der Satzung, PDF