Erhebung einer Hundesteuer

Veröffentlicht in Öffentliche Bekanntmachungen

Bekanntmachung der 6. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Altenholz über die Erhebung einer Hundesteuer.

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 30. November 2012 (GVOBl. Schl.-H. S. 740), und der §§ 1 und 3 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Januar 2005 (GVOBl. Schl.-H. S. 27), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 30. November 2012 (GVOBl. Schl.-H. S. 740), wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 23. Januar 2013 folgende Satzung erlassen:

Artikel 1

In § 4 Abs. 1 Buchstaben d und e, § 10 Abs. 2 und § 13 Satz 1 Buchstabe d wird das Wort „Kampfhund“ durch die Worte „gefährlichen Hund“ ersetzt.

§ 4 Abs. 3 wird wie folgt neu gefasst:

„Gefährliche Hunde sind solche Hunde, die nach § 3 des Gefahrhundegesetzes des Landes Schleswig-Holstein vom 28.1.2005 (GVOBl. Schl.-H. S. 51) als gefährliche Hunde eingestuft sind oder bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung, Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde im Sinne dieser Vorschrift sind jedenfalls:

Pitbull-Terrier,
American Staffordshire-Terrier,
Staffordshire-Bullterrier,
Bullmastiff,
Bullterrier,
Dogo Argentino,
Fila Brasileiro,
Kaukasischer Ovtscharka,
Mastiff,
Mastino Espanol,
Mastino Napoletano

sowie Hunde aus Kreuzungen mit den genannten Hunderassen.“

In § 5 Abs. 1 Buchstabe i wird das Wort „Kampfhunden“ durch die Worte „gefährlichen Hunden“ ersetzt.

In § 5 Abs. 3 werden die Worte „Kampfhunde des“ durch die Worte „gefährliche Hunde nach“ ersetzt.

In § 6 Abs. 3 und § 7 Satz 2 wird das Wort „Kampfhunde“ durch die Worte „gefährliche Hunde“ ersetzt.

Artikel 2

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Altenholz, 24. Januar 2013

Ehrich

Bürgermeister