Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 32. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Altenholz für das Gebiet „Begräbniswald“ an der Straße Lummerbruch (Kreisstraße 19) in der Gemarkung Knoop, Flur 2, Flurstücke 7/6 und 3/7 und F

Veröffentlicht in Öffentliche Bekanntmachungen

Die Altenholzer Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 16.06.2021 den Entwurf und die Begründung der Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Altenholz für das Gebiet „Begräbniswald“ gebilligt und zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) bestimmt.

Der Plangeltungsbereich liegt an der Straße Lummerbruch beidseitig der K 19 nahe des Gutes Knoop. Es handelt sich um eine durch die K 19 geteilte Waldfläche, die für Urnenbegräbnisse genutzt werden soll. Dementsprechend wird der betroffene Wald in der 32. F-Plan-Änderung mit dem Zusatz „Friedhof“ versehen.

Der Entwurf der 32. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Altenholz, bestehend aus der Planzeichnung und der Entwurfsbegründung sowie die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit

vom 20. Juli 2021 bis einschließlich 20. August 2021

in der Gemeindeverwaltung Altenholz, Allensteiner Weg 2 – 4, 24161 Altenholz, Zimmer 210, während der Dienststunden

montags, dienstags und donnerstags von 8.00 Uhr – 15.00 Uhr und freitags von 8.00 Uhr – 12.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Es besteht die Möglichkeit, Termine für eine Einsichtnahme auch außerhalb der Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung mit dem Bauamt, Frau Zibull, Tel. 0431/3201-410 oder E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!  zu vereinbaren.

Der Öffentlichkeit wird während dieser Zeit (ggf. nach Terminvereinbarung) Gelegenheit gegeben, sich zur Planung zu äußern. Stellungnahmen können schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Sie können auch per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gesendet werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass Kindern und Jugendlichen gleichermaßen die Möglichkeit gegeben ist, sich über die Planungen unterrichten zu lassen.

Zusätzlich sind der Inhalt dieser Bekanntmachung und die gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen im Internet unter der Adresse www.altenholz.de unter dem Reiter Aktuelles und unter dem Reiter Politik & Verwaltung/öffentliche Bekanntmachungen veröffentlicht und über den DigitalenAtlasNord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich. 

Als Grundlage für die Berücksichtigung der Umweltbelange wurden folgende umweltbezogene Informationen gesichtet und berücksichtigt:

1.    Umweltbericht mit integrierter Grünordnung
2.    Grünordnungsplan zum Begräbniswald mit Bestandsdarstellung, Konzeption und Ausschlussflächen
3.    Artenschutzbericht
4.    Landschaftsplan der Gemeinde Altenholz
5.    Vegetationskundliches Gutachten zum Scheidigen Gelbstern
6.    Betriebsbeschreibung und Kartendarstellung des Betriebskonzeptes
7.    Ergebnis aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Abs. in der Zeit vom 16.07.2020 bis einschl. 17.08.2020 und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB (Schreiben vom 13.07.2020, Beteiligung bis 17.08.2020)

Die Unterlagen zu den Punkten 1 – 3 und 5 – 7 liegen ebenfalls aus. In den Landschaftsplan (Nr. 4) kann Einsicht genommen werden.

Die vorgenannten Unterlagen enthalten folgende umweltbezogene Informationen:

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit:
-    betroffener Wald von einigen Fuß- und Reitwegen durchzogen
-    Vorhaben ist als verträglich einzustufen, weil die bisherige Nutzung durch die Bevölkerung nicht eingeschränkt wird
-    vorhandene Wander- und Fußwegbeziehungen werden nicht beeinträchtigt
-    Schaffung von Stellplätzen für Besucher des neuen Begräbniswaldes im Wald

Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt:
-    verstreut - insbesondere am Waldrand - vorhandener Altbaumbestand sowie Vorkommen Scheidiger Gelbstern sind besonders zu beachten; genauso die verteilt im Gebiet existierenden gesetzlich geschützten Feuchtwald- und Gewässerbiotope
-    Waldsenken aktuell in größerem Umfang entwässert
-    vereinzelt kommen Greifvögel vor
-    Begräbniswald wird als verträglich eingestuft, weil alle wertvollen bzw. ungeeigneten Waldbestandteile von dieser neuen zusätzlichen Nutzung ausgespart werden und weil bauliche Maßnahmen in minimalem Umfang vorgesehen sind; zudem ist im östlichen Waldteil eine ausgedehnte Maßnahmenfläche zugunsten der Natur als Rückzugsraum für Tiere und empfindliche Waldpflanzen ausgewiesen
-    Artenschutzbericht bestätigt Unbedenklichkeit, Schutzvorkehrungen sind jedoch erforderlich
-    bisher entwässerte Waldsenken werden wiedervernässt

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Boden:
-    Waldsenken werden von Begräbniswaldnutzung ausgeschlossen
-    Vorkommender Lehmboden hat großes Puffervermögen; das ist vorteilhaft für einen Begräbniswald

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Wasser:
-    Feuchtbereiche und Gewässer werden von Begräbniswaldnutzung ausgeschlossen
-    entwässerte Senken werden zur Förderung der Waldfunktionen und zur Renaturierung wiedervernässt

Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Luft und Klima:
-    Waldfunktionen werden gefördert, u. a. durch sukzessiven naturnahen Waldumbau; dadurch wird positiver Effekt für Luft und Klima erreicht
-    Erhalt und Förderung alter Bäume

Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Kultur- und sonstige Sachgüter:
-    das Plangebiet gehört zu einem flächigen archäologischen Interessensgebiet
-    Keine Betroffenheit erwartet

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaft:
-    Durch geplante Begräbniswaldnutzung keine Veränderung im Hinblick auf Orts- und Landschaftsbild; Erhalt und Förderung alter Bäume hat günstige Wirkung auf das Walderleben

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 32. Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der F-Planänderung nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 Satz 2 und § 4a Abs. 6 BauGB).

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.

Der vorgesehene Geltungsbereich der 32. Änderung des Flächennutzungsplanes ist im nachstehend abgedruckten Lageplan dargestellt.

Die öffentliche Auslegung wird hiermit bekannt gemacht.

Altenholz, 12. Juli 2021

Ehrich
Bürgermeister

Lageplan