Nachrückverfahren Gemeindevertretung

Veröffentlicht in Öffentliche Bekanntmachungen

Bekanntmachung des Gemeindewahlleiters

Durch den Rücktritt des Gemeindevertreters Herrn Philipp Neuenfeldt ist ein Sitz in der Gemeindevertretung Altenholz für die Freie Demokratische Partei (FDP) frei geworden und neu zu besetzen.

Als nächster Bewerber auf der zur Kommunalwahl 2018 eingereichten Liste der FDP ist Herr Georg Willenborg zu berücksichtigen.

Gemäß § 44 Abs. 3 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz stelle ich hiermit fest, dass Herr Georg Willenborg in die Gemeindevertretung nachrückt.

Gegen diese Feststellung kann jede/r Wahlberechtigte der Gemeinde Altenholz gemäß § 44 Abs. 3 in Verbindung mit § 38 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes für das Land Schleswig-Holstein binnen eines Monats nach dieser Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter, Allensteiner Weg 2 – 4, 24161 Altenholz, Einspruch einlegen.

Gemeinde Altenholz
Der Bürgermeister als Gemeindewahlleiter
Ehrich