3G-Regelung im Rathaus ab 24.11.2021

Veröffentlicht in Corona Informationen

Pressemitteilung
Altenholz, 26.11.2021

Seit dem 24. November 2021 gilt für Besucherinnen und Besucher die 3G-Regelung zum Betreten des Altenholzer Rathauses – die Verwaltung bietet zusätzlich online-Beratung an.

Bürgermeister Carlo Ehrich dazu: „Wir werden diese Pandemie wohl nur durch strenge Maßnahmen beherrschen können. Impfen, Testen, Kontaktreduzierungen und weitgehende Schutzmaßnahmen bei unvermeidlichen Begegnungen sind Voraussetzung. Lassen Sie uns gemeinsam alles dafür tun, um möglichst schnell zu einem normalen Leben zurückzukehren.“

Er setzt daher die 3G-Regel im Rahmen seines Hausrechts für das Rathaus, die Kfz-Zulassung und die Jugendzentren um. Ziel ist es, dadurch die Sicherheit der Mitarbeitenden und der Besucherinnen und Besucher zu erhöhen.

„Die Hausordnung wird entsprechend angepasst und ist auf der Homepage der Gemeinde Altenholz veröffentlicht“, so Büroleiterin Bianca Hess. Sie bittet darum, dass Kundschaft das Rathaus nur über den vorderen Haupteingang betritt. Gleich hinter der zweiten Glastür kontrollieren Mitarbeitende des Rathauses die Einhaltung der 3G-Regeln.

Der damit verbundene zusätzliche personelle Aufwand wird von den Kolleginnen und Kollegen bei geöffnetem Haupteingang des Rathauses in der Zeit von montags, dienstags und donnerstags von 9:00 bis 15:00 Uhr und freitags von 9:00 bis 12:00 Uhr in Kauf genommen. Ziel ist es weiterhin, so Hess, keine Einschränkungen im Kundeservice zu haben, so dass außerhalb dieser Zeiten trotzdem die regulären Öffnungszeiten des Rathauses gelten. Kundschaft wird gebeten, am Haupteingang zu klingeln. Grundsätzlich gilt, dass Besucherinnen und Besucher ohne 3G-Nachweis die Räumlichkeiten nicht betreten dürfen.

Für solche Fälle und um die Kontakte in den öffentlichen Gebäuden generell möglichst zu reduzieren, weist Haupt- und Ordnungsamtsleiter Torben Knuth auf die Möglichkeiten alternativer Kontaktaufnahmen hin. „Neben der gängigen Möglichkeit mit der zuständigen Sachbearbeitung telefonisch, schriftlich oder mittels E-Mail in Kontakt zu treten, bieten wir zusätzlich online Beratung per Video-Chat an. Hierzu muss lediglich zwischen Kunden und Mitarbeitenden geklärt werden, wann und auf welches Konferenzsystem man sich einigen könnte. Damit wollen wir unser Beratungsspektrum erweitern und auch außerhalb der Pandemie unseren Service insgesamt moderner gestalten “, so Knuth. Den großen Vorteil in der online-Lösung sieht er darin, dass Termine so auch mit Mitarbeitenden im Homeoffice vereinbart werden können.

„Das Tolle ist, dass Kundschaft so unkompliziert von zu Hause oder ihrer Arbeitsstätte Beratungsangebote der Kolleginnen und Kollegen annehmen kann, ohne ins Rathaus kommen zu müssen. Die Einsichtnahme in Akten oder Pläne ist in der Form viel besser möglich. Außerdem ist der visuelle Kontakt oftmals viel offener und mit weniger kommunikativen Missverständnissen verbunden als E-Mail oder Telefon, weil man sein Gegenüber sieht“, unterstützt Hess dieses neue Angebot und erhofft sich dadurch, dass Arbeitsabläufe insgesamt schneller und zur beiderseitigen Zufriedenheit abgearbeitet werden können.

In Abstimmung mit dem Bürgervorsteher und den Vorsitzenden der Fachausschüsse gelten die 3G-Reglungen für die im Dezember noch ausstehenden Gremiensitzungen. Voraussetzung für die Teilnahme am Finanzausschuss (02.12.), an der Einwohnerversammlung (08.12.). am Lenkungsausschuss Städtebauförderung (14.12.) und an der Gemeindevertretung (15.12.), die alle ab 17:30 Uhr im Gemeindezentrum in Altenholz-Klausdorf stattfinden, ebenfalls: geimpft, genesen oder getestet.

Welche genauen Regeln für das Betreten der öffentlichen Gebäude oder für die Teilnahme an öffentlichen Sitzungen in Altenholz ab sofort gelten, kann auf der Homepage der Gemeinde Altenholz unter www.altenholz.de nachgelesen werden.

Ansprechpartnerin für diese Pressemitteilung:

Bianca Hess, Büroleitung
Telefon: 0431 3201-102, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!