Bekanntmachung der 12. Änderungssatzung WBZ

Veröffentlicht in Öffentliche Bekanntmachungen

Bekanntmachung der 12. Änderungssatzung

zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale und dezentrale Abwasserbeseitigung und die Erhebung von Kostenerstattungen für die Herstellung, Veränderung und Beseitigung von Grundstücksanschlüssen der Gemeinde Altenholz (Beitrags- und Gebührensatzung)

Aufgrund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Art. 1 Ges. v. 25. Mai 2021 (GVOBl. Schl.-H. S. 566), und der §§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 S. 1, 6, 8, 9 und 9a des Kommunalabgabengesetzes Schleswig-Holstein (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Januar 2005 (GVOBl. Schl.-H. S. 27), zuletzt geändert durch Art. 3 Ges. v. 25. Mai 2021 (GVOBl. Schl.-H. S. 566), wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Altenholz vom 15. Dezember 2021 folgende 12. Änderungssatzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale und dezentrale Abwasserbeseitigung und die Erhebung von Kostenerstattungen für die Herstellung, Veränderung und Beseitigung von Grundstücksanschlüssen der Gemeinde Altenholz erlassen:

Artikel 1

In § 24 Abs. 1 wird der Gebührensatz von 2,62 € in 2,86 € geändert.

In § 24 Abs. 2 Buchstabe a wird der Gebührensatz von 0,68 € in 0,94 € geändert.

Artikel 2

Diese Satzung tritt am 01. Januar 2022 in Kraft.

Altenholz, 21. Dezember 2021