Bekanntmachung der Satzung der Gemeinde Altenholz über die Erhebung von Verwaltungsgebühren

Veröffentlicht in Öffentliche Bekanntmachungen

Bekanntmachung der Satzung der Gemeinde Altenholz über die Erhebung von Verwaltungsgebühren


Aufgrund des § 4 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der Fassung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.H. S. 57), zuletzt geändert durch Art. 1 Ges. vom 25. Mai 2021 (GVOBl. Schl.-H. S. 566), und der §§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 Satz 1 und 2, 4 Abs. 1 1. Alternative und Abs. 2 und 5 Abs. 1 bis 4, Abs. 5 Satz 1 und 2 und Abs. 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Januar 2005, zuletzt geändert durch Art. 3 Ges. vom 25. Mai 2021 (GVOBl. S. 566) wird nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung vom 15. Dezember 2021 folgende Satzung erlassen:

pdfBekanntmachung_Verwaltungsgebührensatzung.pdf