5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19

Veröffentlicht in Öffentliche Bekanntmachungen

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses im Verfahren zur Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 der Gemeinde Altenholz für das Gebiet westlich der Bundesstraße 503, nördlich der Straßen Rehmkamp und Aukamp, östlich und westlich der Klausdorfer Landstraße sowie in einem Teilbereich der Bundesstraße 503

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Altenholz hat in ihrer Sitzung am 22. September 2021 beschlossen, die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 für das Gebiet westlich der Bundestraße 503, nördlich der Straßen Rehmkamp und Aukamp, östlich und westlich der Klausdorfer Landstraße sowie in einem Teilbereich der Bundesstraße 503, aufzustellen.

Planungsziel:
Als Planungsziel setzt die Gemeinde die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des „Campus“ bestehend aus Hotel, Appartements, THW Leistungszentrum, Dataport und Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung (FHVD) zu einem „IT-Campus“ sowie für eine verbesserte verkehrliche Anbindung des Areals an die B 503 fest.

Der Geltungsbereich der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 ist im nachstehend abgedruckten Lageplan dargestellt.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Altenholz, 11. März 2022

Ehrich
Bürgermeister

 

 

Lageplan

Aukamp