Gültigkeit der Stichwahl des Bürgermeisters in der Gemeinde Altenholz am 22. Mai 2022

Veröffentlicht in Öffentliche Bekanntmachungen

Die Kommunalaufsicht des Kreises Rendsburg-Eckernförde hat zur Stichwahl des Bürgermeisters in der Gemeinde Altenholz folgende Entscheidung getroffen:

„Die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Altenholz am 22. Mai 2022 wird für gültig erklärt.“

Gemäß § 84 Abs. 2 der Gemeinde- und Kreiswahlordnung wird diese rechtskräftige Entscheidung über die Wahlprüfung hiermit bekanntgegeben.

GEMEINDE ALTENHOLZ
Der Gemeindewahlleiter
für die Bürgermeisterwahl