Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen und Vorstellung des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts für Stift Süd – Einladung zur öffentlichen Informationsveranstaltung und Berichtsentwurf zum Download!

Veröffentlicht in Städtebauförderung

Die Gemeinde Altenholz hat nach der Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ die vorbereitenden Untersuchungen (VU) gemäß § 141 Baugesetzbuch mit integriertem städtebaulichen Entwicklungskonzept (IEK) für das Untersuchungsgebiet „Stift Süd“ durch die BIG Städtebau GmbH durchführen lassen. Die Analyse im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen hat ergeben, dass funktionale und städtebauliche Missstände im Untersuchungsgebiet vorliegen. Daraus wurden Ziele und Maßnahmen abgeleitet, die in den nächsten 15 Jahren in Stift Süd im Umgriff zweier Sanierungsgebiete umgesetzt werden sollen. Zur Behebung der Missstände und zur Umsetzung des Entwicklungskonzeptes ist die Anwendung des besonderen Städtebaurechts (§§ 136-164 Baugesetzbuch, Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen) im Untersuchungsgebiet (voraussichtliche Sanierungsgebiete) notwendig.

Die Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen und des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts sollen nun mit den von der Sanierung Betroffenen nach § 137 Baugesetzbuch erörtert werden. Dazu findet am Mittwoch, den 30.11.2022 die abschließende öffentliche Informationsveranstaltung statt. Alle interessierten Bürger und Bürgerinnen, Mieter und Mieterinnen sowie Eigentümer und Eigentümerinnen sind eingeladen, um 18:30 Uhr in die Aula des Gymnasiums im Schulzentrum Stift, Danziger Straße 18a, 24161 Altenholz zu kommen, um sich über die Ergebnisse zu informieren. Für Fragen und Antworten wird es am Ende der Veranstaltung ausreichend Zeit geben.
Nachfolgend finden Sie zudem den Berichtsentwurf zu VU und IEK samt Planentwürfen in digitaler Form zur Einsicht. In einer Fragensammlung (FAQ) werden zusätzlich häufig gestellte Fragen beantwortet.

Download
Hier können Sie sich den Berichtsentwurf zu VU und IEK Stift Süd samt Plänen und Anlagen herunterladen:
-    pdfBerichtsentwurf VU+IEK / Download
-    pdfEntwürfe Pläne / Download

bisherige Anlagen:
-    pdfAnlage 1 / Download
-    pdfAnlage 2 / Download
-    pdfAnlage 3 / Download
-    pdfAnlage 4 / Download

 

FAQ – Häufig gestellte Fragen

 

Was ist unter Städtebauförderung zu verstehen? Bund und Länder stellen in den Programmen der Städtebauförderung Finanzhilfen für Investitionen in die Erneuerung und Entwicklung von Städten und Gemeinden bereit. Damit sollen Kommunen als Wirtschafts- und Wohnstandorte gestärkt werden.
Welches Ziel verfolgt das Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt / Sozialer Zusammenhalt“, in welches Altenholz aufgenommen wurde? Übergeordnetes Ziel ist es, städtebaulich, wirtschaftlich und sozial benachteiligte und strukturschwache Quartiere durch städtebauliche Investitionen in das Wohnumfeld, in die Infrastrukturausstattung und in die Qualität des Wohnens nachhaltig zu stärken. Im Vordergrund stehen dabei die Beförderung lebendiger Nachbarschaften, die Stärkung des sozialen Zusammenhalts, Generationengerechtigkeit sowie Familienfreundlichkeit im Quartier und verbesserte Chancen der dort Lebenden auf Teilhabe und Integration.
Wie hoch ist die Förderung für die Gemeinde? Die Fördermittel des Bundes werden durch Mittel der Länder und der Kommunen ergänzt. Bund, Land und die jeweilige Kommune sind mit je einem Drittel beteiligt. Die Gesamthöhe der Fördermittel für die Gemeinde Altenholz ist nicht vorab festgelegt. Die Gemeinde kann jährlich Fördermittel beantragen.
Was umfassen die vorbereitenden Untersuchungen (VU) und das integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (IEK)? Die vorbereitenden Untersuchungen inklusive des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (kurz VU und IEK) umfassen grob folgende Bestandteile:
•    Bestandsanalyse und Identifikation von städtebaulichen Missständen im Untersuchungsgebiet
•    Prozessbegleitende Beteiligung und Information der Öffentlichkeit und weiteren Akteursgruppen
•    Definition von Entwicklungszielen und Maßnahmen zur Zielerreichung
•    Abwägung der Notwendigkeit eines Sanierungsverfahrens
•    Vorschlag zur Abgrenzung des Fördergebiets
VU und IEK werden in einem Bericht zusammengefasst. Zum Bericht gehören auch diverse Plandarstellungen.
Kann ich den Berichtsentwurf zu VU+IEK einsehen? Der Berichtsentwurf und auch die Pläne und weiteren Anlagen können hier auf der Internetseite heruntergeladen werden.
Wie unterscheidet sich das Untersuchungsgebiet vom Sanierungsgebiet? Das Untersuchungsgebiet wurde von der Kommune und dem zuständigen Ministerium Schleswig-Holsteins aufgrund der Schwerpunkte des Förderprogramms und erwarteter Entwicklungen im Gebiet festgelegt. Es ist das Gebiet, in dem eine detaillierte Untersuchung durchgeführt wird. Aus den ermittelten Missständen und geplanten Maßnahmen im Untersuchungsgebiet leitet sich die Abgrenzung des Sanierungsgebiets/der Sanierungsgebiete ab. Nur in einem Sanierungsgebiet (=Fördergebiet) können über die Städtebauförderung geförderte Maßnahmen umgesetzt werden.
Gibt es im integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept einen Maßnahmenkatalog? Das integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept enthält einzelne Maßnahmen, die jeweils in kurzen Steckbriefen beschrieben werden (Kapitel 5.3). Im Plan 13 sind verortbare Maßnahmen im Gebiet eingezeichnet.
Sind die Maßnahmen priorisiert? Eine Prioritätenliste der Maßnahmen gibt es nicht. Mit welchen Maßnahmen begonnen wird, entscheiden die politischen Gremien der Kommune.
Warum ist im Plan 9 mein Gebäude gelb oder rot markiert? Wer bewertet auf welcher Grundlage die Gebäude? Um die bauliche Situation der Bestandsgebäude im Untersuchungsgebiet zu erfassen, werden im Rahmen der VU gemäß Baugesetzbuch (BauGB §141) alle Gebäude (öffentlich und privat) durch äußere Inaugenscheinnahme durch den VU Gutachter (BIG Städtebau GmbH) erfasst und nach definierten Kriterien hinsichtlich ihrer Modernisierungs- und Instandsetzungsbedarfe eingeschätzt. Sofern eine Immobilie im Maßnahmenplan eine gelbe oder rote Kennzeichnung aufweist bedeutet dies, dass durch die augenscheinliche Begutachtung von außen mittlere bis hohe Modernisierungs- und Instandsetzungsbedarfe an dem Gebäude festgestellt wurden. Auf dieser Grundlage lässt sich abschätzen, wie hoch der allgemeine Instandsetzungs- und Modernisierungsbedarf im Untersuchungsgebiet ist und ob später ggf. Städtebauförderungsmittel für die Sanierung von Gebäuden im Privateigentum zur Verfügung gestellt werden können.
Wie lang ist die Laufzeit einer Sanierungssatzung? Wie lange besteht ein Sanierungsgebiet? Das Verfahren wird sich auf ca. 10 - 15 Jahre erstrecken. Zunächst ist die Sanierungssatzung von der Gemeinde rechtskräftig zu beschließen und bekannt zu geben. Am Ende des Verfahrens wird mit der Satzung auch das Sanierungsgebiet aufgehoben.