Corona-Isolationspflicht endet

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Neue Corona-Regelungen

Das Gesundheitsministerium des Landes Schleswig-Holstein hat am 16. November 2022 mit Wirkung vom 17. November 2022 die bisher geltenden Quarantäneregeln bei positivem Coronatest aufgehoben. Eine Pflicht zur Absonderung besteht damit im Falle eines positiven Coronatests nicht mehr. Auch die Pflicht zur Kontrolltestung mittels PCR-Test wird aufgehoben. Es wird aber darauf hingewiesen, dass der PCR-Test weiterhin Voraussetzung für einen Genesenennachweis ist.

Stattdessen ordnet das Gesundheitsministrium im falle eines positiven Tests eine Maskenpflicht und in bestimmten Einrichtungen ein Betretungs- bzw. Tätigkeitsverbot an.

Die Regelungen des Landes sind vom Kreis Rendsburg-Eckernförde durch eine neue sog. Allgemeinverfügung in geltendes Recht umgesetzt worden.

pdf2022-11-17_Allgemeinverfügung__Kreis_RD-ECK_Maßnahmen_SARS-CoV-2.pdf