Halteverbot Klausdorfer Str.

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Achtung!

1200px Zeichen 283 Absolutes Haltverbot StVO 2017.svgAufgrund der länger andauernden Sperrung der Holtenauer Hochbrücken wird derzeit insbesondere die Klausdorfer Straße als Umleitungsstrecke über die K19 genutzt. Um den Verkehrsfluss und die Verkehrssicherheit auf dieser Straße sicherzustellen, wurde ab sofort ein vorübergehendes beidseitiges Halteverbot zwischen der Kreuzung Kronsberg/Regenbrook über den Kreisel Klausdorfer Straße/Willy-Busch-Straße/Einmündung K 19 bis zur Claus-Rixen-Schule angeordnet. Alle Anliegerinnen und Anlieger werden gebeten, aufgrund der derzeitig schwierigen Verkehrssituation in Altenholz ihre Fahrzeuge auf den Grundstücken und nicht im Bereich der Klausdorfer Straße abzustellen. Falschparker können mit einem Bußgeld belegt werden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Gemeinde Altenholz
Der Bürgermeister
Haupt- und Ordnungsamt