Auslegung der Vorschlagsliste für die Schöffinnen und Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028

Veröffentlicht in Öffentliche Bekanntmachungen

Bekanntmachung

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 14.06.2023 eine Vorschlagsliste für die Wahl von Schöffinnen und Schöffen für das Amtsgericht Eckernförde und die Strafkammern des Landgerichts Kiel für die Amtsperiode 2024 bis 2028 aufgestellt.

Diese Liste liegt in der Zeit vom 11.07.2023 bis 18.07.2023 während der Öffnungszeiten im Bürgerbüro der Gemeinde Altenholz, Allensteiner Weg 2-4, 24161 Altenholz, zu jedermanns Einsicht aus. Einsprüche gegen die Vorschlagsliste können binnen einer Woche nach Ende der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei der unterzeichnenden Behörde eingelegt werden.

Veröffentlicht gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz und § 15 der Hauptsat-zung der Gemeinde Altenholz in der zurzeit gültigen Fassung.

Altenholz, 28.06.2023

Gemeinde Altenholz
Der Bürgermeister
Haupt- und Ordnungsamt