Wahl einer Schiedsperson 2024

Veröffentlicht in Öffentliche Bekanntmachungen

Bekanntmachung

Öffentlicher Bewerbungsaufruf zur Wahl einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk der Gemeinde Altenholz
zum 01.07.2024 gem. § 3 der Schiedsordnung für das Land
Schleswig-Holstein (SchO)

Die Stelle der Schiedsperson für das Gebiet der Gemeinde Altenholz ist ab dem 01.07.2024 neu zu besetzen.

Die Aufgaben der Schiedsperson ist es, bei Bedarf Rat zu geben, Konflikte zwischen Bürgerinnen und Bürgern zu schlichten, beispielsweise bei Nachbarschaftsstreitigkeiten. Die Wahl erfolgt gem. Schiedsordnung des Landes Schleswig-Holstein (SchO) durch die Gemeindevertretung. Die Amtszeit der Schiedsperson beträgt fünf Jahre.

Das Schiedsamt können Personen bekleiden, die nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sind. Die Schiedsperson ist ehrenamtlich tätig.

Für die Übernahme dieser Tätigkeit sind juristische Vorkenntnisse nicht zwingend erforderlich. Vorteilhaft wäre allerdings

  • eine Neigung zur Bearbeitung juristischer Angelegenheiten,
  • die Bereitschaft zur Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen,
  • die Fähigkeit sowie der Wille, streitenden Personen in vermögensrechtlichen oder nachbarrechtlichen Angelegenheiten Wege zur außergerichtlichen Klärung von Konflikten aufzuzeigen und zu ebnen,
  • ein hohes Maß an menschlichem Einfühlungsvermögen und eine gewisse Lebenserfahrung sowie
  • völlig unparteiisch zu sein.

Wünschenswert wären darüber hinaus Kenntnisse in der Bedienung der Office-Programme.

Das Schiedsamt kann gem. § 2 Abs. 2 SchO nicht bekleiden, wer

  • die Fähigkeit zum Bekleiden öffentlicher Ämter nicht besitzt oder
  • unter rechtlicher Betreuung steht.

Das Schiedsamt soll gem. § 2 Abs. 3 SchO in der Regel nicht bekleiden, wer

  • das 30. Lebensjahr nicht vollendet hat,
  • nicht im Schiedsamtsbezirk (Gemeinde Altenholz) seinen Wohnsitz hat,
  • durch sonstige, nicht unter § 2 Abs. 2 Nr. 2 SchO fallende gerichtliche Anordnung in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.

Wer die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt und an einer Tätigkeit als Schiedsperson interessiert ist, möge sich bitte schriftlich mit Lebenslauf bei der Gemeinde Altenholz, Amt für Bürgerdienste und Gefahrenabwehr, Allensteiner Weg 2 -1 4, 24161 Altenholz, oder per E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! bis zum 15.02.2024 bewerben. Natürlich können Sie Ihre Bewerbung auch persönlich einreichen.

Die gewählte Schiedsperson darf die Wahl erst antreten, wenn sie durch die Direktorin oder den Direktor des zuständigen Amtsgerichtes bestätigt worden ist. Danach wird die Schiedsperson von der Direktorin oder dem Direktor des zuständigen Amtsgerichtes auf die Erfüllung ihrer Obliegenheiten eidlich verpflichtet.

Weitere Informationen über die Tätigkeit als Schiedsperson erhalten Sie im Internet unter www.schiedsamt.de.

Gemeinde Altenholz
Der Bürgermeister
Amt für Bürgerdienste und Gefahrenabwehr