Bekanntmachung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21

Veröffentlicht in Öffentliche Bekanntmachungen

Lageplan LangkoppelBekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses im Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 für das „Gebiet südlich der Langkoppel, nordwestlich der Industriebahn und östlich der Altenholzer Straße" im Verfahren nach § 13 a BauGB"

 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Altenholz hat in ihrer Sitzung am 24. September 2014 beschlossen, die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 für das „Gebiet südlich der Langkoppel, nordwestlich der Industriebahn und östlich der Altenholzer Straße" im Verfahren nach § 13 a BauGB aufzustellen. Dabei wird gem. § 13 a Abs. 3 Nr. 1 BauGB auf die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB verzichtet.

Planungsziel ist, die vorhandene Wohnbebauung maßvoll zu erweitern und den Spielplatz umzustrukturieren.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bauamtes der Gemeinde Altenholz stehen Ihnen im Rathaus, Allensteiner Weg 2-4, 24161 Altenholz, während der Öffnungszeiten für Informationen über Ziel, Zweck und wesentliche Auswirkungen der Planung gern zur Verfügung. Eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird nicht durchgeführt. Für jedermann besteht jedoch die Möglichkeit, sich bis zum 27. Oktober 2014 zu der Planung gegenüber der Gemeinde Altenholz, Allensteiner Weg 2-4, 24161 Altenholz, zu äußern.

Die Bekanntmachung über die Auslegung des Entwurfes der Planung und der Möglichkeit Anregungen und Bedenken vorzutragen, wird gesondert veröffentlicht.

Altenholz, 25. September 2014

Ehrich

Bürgermeister

 

Anlage: pdfLageplan311.99 kB