Vorbereitende Untersuchungen – was ist das?

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„Vorbereitende Untersuchungen" ist ein Fachbegriff aus der Stadtplanung. Da die Gemeindevertretung die Einleitung vorbereitender Untersuchungen im Bereich des Ortskerns Stift beschlossen hat, werden diese bald auch in Altenholz stattfinden. Wir möchten Sie also kurz darüber informieren, was sich dahinter verbirgt.

Um als Gemeinde Fördergelder aus dem Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" zu bekommen, müssen bestimmte rechtliche Voraussetzungen geschaffen werden. Die gesetzlichen Vorgaben dazu sind im besonderen Städtebaurecht des Baugesetzbuches (BauGB) geregelt.

Für den Einsatz von Fördermitteln muss

  • die Ausweisung des Gebietes im Rahmen einer Erhaltungssatzung und / oder
  • die Festlegung als Sanierungsgebiet im Rahmen einer Sanierungssatzung erfolgen.

Mit Hilfe der vorbereitenden Untersuchungen möchte die Gemeinde Altenholz die aktuelle Situation vor Ort ermitteln lassen. Nur so kann die Gemeinde eine fundierte Entscheidung über die geeignete rechtliche Vorgehensweise treffen.

Ziel der vorbereitenden Untersuchungen ist es, aufeinander abgestimmte Maßnahmen zur Beseitigung festgestellter städtebaulicher Mängel zu entwicklen.

Für weitere Fragen steht Ihnen die Fachbereichsleiterin des Bau- und Ordnungsamtes, Frau Hess, Tel. 0431 – 32 01 400, b.hess@altenholz, gern zur Verfügung.

Nähere Informationen zum Beschluss der Gemeindevertretung mit einer ausführlichen Vorlage zu diesem Thema finden Sie im Ratsinformationssystem unter der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 1.12.2014 hier auf der Homepage der Gemeinde Altenholz.

Gemeinde Altenholz

Bau- und Ordnungsamt