Bekanntmachung der 5. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung

Veröffentlicht in Öffentliche Bekanntmachungen

Bekanntmachung der 5. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale und dezentrale Abwasserbeseitigung und die Erhebung von Kostenerstattungen für die Herstellung, Veränderung und Beseitigung von Grundstücksanschlüssen der Gemeinde Altenholz (Beitrags- und Gebührensatzung)

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 15. Juli 2014 (GVOBl. Schl.-H. S. 129), und der §§ 1, 6, 8, 9 und 9a des Kommunalabgabengesetzes Schleswig-Holstein (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Januar 2005 (GVOBl. Schl.-H. S. 27), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 15. Juli 2014 (GVOBl. Schl.-H. S. 129), wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Altenholz vom 10. Dezember 2014 folgende 5. Änderungssatzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale und dezentrale Abwasserbeseitigung und die Erhebung von Kostenerstattungen für die Herstellung, Veränderung und Beseitigung von Grundstücksanschlüssen der Gemeinde Altenholz erlassen:

Artikel 1

In § 24 Abs. 1 wird der Gebührensatz von „2,85 €" in „2,75 €" geändert.
In § 24 Abs. 2 Buchstabe a wird der Gebührensatz von „0,56€" in „0,63 €" geändert.

Artikel 2

Diese Satzung tritt am 1. Januar 2015 in Kraft.

Altenholz, 11. Dezember 2014

Ehrich
Bürgermeister

 

Hinweis zur vorstehenden Satzungsänderung:

Ab 1.1.2015 wird der Gebührensatz für das Ableiten von Schmutzwasser von 2,85 € auf 2,75 € je m³ Frischwasserverbrauch festgesetzt. Gleichzeitig wird der Gebührensatz für das Ableiten von Niederschlagswasser von 0,56 € auf 0,63 € je m² befestigter Grundstücksfläche angehoben.