Bekanntmachung der 6. Änderung der Satzung der Gemeinde Altenholz über die Entschädigung von Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten sowie ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürgern (Entschädigungssatzung) vom 7.4.2003

Veröffentlicht in Öffentliche Bekanntmachungen

Aufgrund von §§ 4 und 24 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung vom 10. Dezember 2014 folgende 6. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Altenholz über die Entschädigung von Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten sowie ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürgern (Entschädigungssatzung) vom 7. April 2003 erlassen:

Artikel 1

(1) Folgende Vorschrift wird als § 5 neu in die Entschädigungssatzung eingefügt:

§ 5

Ersatz von Auslagen bei Nutzung des Ratsinformationssystems

Mitglieder der Gemeindevertretung sowie bürgerliche Ausschussmitglieder und Mitglieder der Beiräte und ihre Vertretungen, die ihre Sitzungsunterlagen ausschließlich über das Ratsinformationssystem erhalten und dazu eigene informationstechnische Systeme nutzen, bekommen zur Abgeltung der insoweit entstehenden Kosten eine monatliche Pauschale in Höhe von 20,00 €.

(2) Der bisherige § 5 wird neu als § 6 bezeichnet.

Artikel 2

Diese Satzung tritt rückwirkend zum 1. Oktober 2014 in Kraft.

 

Altenholz, 12. Dezember 2014

Ehrich
Bürgermeister