Neubaugebiet „Langkoppel“

Veröffentlicht in Archiv-Wohnen

langkoppelDie unten genannten Baugrundstücke sind bereits seit geraumer Zeit alle veräußert.

Als Erweiterung eines vorhandenen Einfamilienhausgebietes in Altenholz-Klausdorf entstehen in direkter idyllischer Waldrandlage drei neue Bauflächen für Einfamilienhäuser.

Für das Baugebiet gibt es ein städtebauliches Konzept:

Ziel der Planung ist es, den Bereich des B-Planes Nr. 21 mit der derzeitigen Nutzung einer öffentlichen Grünfläche mit der Zweckbestimmung Spielplatz als Allgemeines Wohngebiet (WA) auszuweisen, um so weitere Wohnbauflächen innerhalb der Gemeinde Altenholz im Ortsteil Klausdorf zu entwickeln und eine stimmige Ortsarrondierung zu schaffen. Auf einer Teilfläche des Spielplatzes wird eine Baufläche ausgewiesen, auf der bis zu 3 Einzelhäuser errichtet werden können. Die Restfläche des Spielplatzes wird neu geordnet und mit interessanten Spielgeräten ausgestattet.

Das Baugebiet in einer Übersicht:

Hausart: Einfamilienhäuser
Grundstücksgrößen: 512 m²  bis 757 m²
Grundstückspreise pro m²: 180,- €
Regenwasser: Anfallendes Regenwasser wird aufgrund der Bodenverhält-nisse nicht auf den Grundstücken versickert werden können, sondern ist an die öffentlichen Abwasseranlagen der Gemeinde anzuschließen.
Baugrund: Es wurde im Rahmen der Planaufstellung ein Baugrundgutachten durchgeführt. Dieses Gutachten ergibt für Teilbereiche besondere Gründungsmaßnahmen, die dem Baugrundgutachten zu entnehmen und bei der Errichtung von baulichen Anlagen herzustellen sind. Entsprechende statische Nachweise sind dann im Rahmen der Hochbauplanung zu erbringen.
Immissionen: Um die künftige Bebauung weitestgehend vor Lärmimmissionen zu schützen, wurde für den Plangeltungsbereich eine lärmtechnische Untersuchung hinsichtlich des Verkehrslärms (gem. DIN 18005) durch das Wasser- und Verkehrs- Kontor erstellt. Die wesentlichen und festsetzbaren Inhalte der Emissionskontingentierung und darüber hinaus der passiven Schallschutzmaßnahmen für die 1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 21 werden im Bebauungsplan festgesetzt (s. u. „Bauvorschriften").
Bauherr: Eine Bauträgerbindung besteht nicht.
Bauvorschriften: Die beigefügten Bauvorschriften sind ein Entwurf.

Der Bebauungsplan wurde noch nicht als Satzung veröffentlicht und ist damit noch nicht verbindlich.

pdfPlanzeichnung Teil A1.16 MB   pdfTeil-B Text77.9 kB     pdfBegründung830.17 kB

Grundstücksbewerberliste:

Die Möglichkeit, sich in eine Grundstücksbewerberliste eintragen zu lassen, erhalten Sie im Bau- und Ordnungsamt der Gemeinde Altenholz über die Fachbereichsleiterin

Frau Hess, Tel. 0431-3201 400 oderDiese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!">Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
sowie bei
Frau Zibull, Tel. 0431-3201410 oder
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Am häufigsten gestellte Fragen:

Wann ist die Erschließung soweit abgeschlossen, dass mit dem Bau der Eigenheime begonnen werden kann?
Die Erschließung des Gebietes soll im Sommer dieses Jahres erfolgen. 

Wie werden die Grundstücke vergeben?
Die Gemeinde Altenholz übernimmt die Vermarktung und die Vergabe der Grundstücke. Es ist bereits jetzt abzusehen, dass die Nachfrage nach Baugrundstücken höher ist, als die Zahl der angebotenen Grundstücke in diesem Gebiet. Derzeit werden Vergaberichtlinien entwickelt, die für die politischen Beratungen im September dieses Jahres vorgesehen sind.

Sobald es dazu nähere Informationen gibt, werden Sie über diese Seite in Kenntnis gesetzt.