Angebot mit Nutzungskonzept für die Bauflächen 3 und/oder 5 des Bebauungsplanes Nr. 39 der Gemeinde Altenholz

Veröffentlicht in Archiv-Wohnen

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Gemeinde Altenholz sucht einen Investor, der ein Angebot zur Entwicklung einer oder mehrerer Fläche/n im Bereich des sich derzeit in der Aufstellung befindenden Bebauungsplanes Nr. 39 abgeben möchte. Wann und in welcher Form der Bebauungsplan Nr. 39 als Satzung beschlossen wird, steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest. Nach jetzigem Planungsstand soll die Erschließung des Geländes im Spätsommer 2016 gemeindeseitig abgeschlossen sein.

Es handelt sich im Einzelnen um folgende Flächen:

Baufläche 3

Die Baufläche 3 ist im Entwurf des B-Planes Nr. 39 mit einer möglichen Bebaubarkeit von Einzelhäusern und Hausgruppen ausgewiesen. Das Angebot eines Bauträgers darf sich nur auf die Entwicklung mit Hausgruppen beziehen. Die Fläche selbst ist ca. 3.500 m² groß.
Gem. Beschlussfassung des Finanz- und Wirtschaftsausschusses vom 4.6.2015 wurde der Kaufpreis für dieses Grundstück auf mindestens 200 € pro m² festgesetzt.
Sie wird gegen Höchstgebot und in Kombination mit einem Entwicklungskonzept vergeben.

Baufläche 5

Die Baufläche 5 ist im Entwurf des B-Planes Nr. 39 mit einer möglichen Bebaubarkeit von Gebäuden in offener Bauweise ausgewiesen. Die Fläche selbst ist ca. 5.360 m² groß. Die Besonderheit dieser Fläche besteht darin, dass die Regenrückhaltung auf der Fläche selbst erfolgen muss. Gem. Beschlussfassung des Finanz- und Wirtschaftsausschusses vom 4.6.2015 wurde der Kaufpreis für dieses Grundstück auf mindestens 200 € pro m² festgesetzt. Sie wird gegen Höchstgebot und in Kombination mit einem Entwicklungskonzept vergeben.

Möglich ist auch, dass von einem einzelnen Investor nur Teilflächen der Bauflächen 3 und 5 entwickelt werden. Hierzu ist ein Konzept vorzulegen, welches eine sinnvolle Entwicklung der verbleibenden Fläche möglich macht.

Es liegen der Gemeinde Altenholz diverse Gutachten über die Bodenbeschaffenheit, Schallentwicklung sowie Natur und Umwelt vor. Diese Gutachten können bei Interesse an der Entwicklung der Fläche/n im Bau- und Ordnungsamt der Gemeindeverwaltung angefordert werden.

Das Gelände im Baugebiet „Am Dehnberg" ist im Allgemeinen sehr bewegt. Es gibt Höhenunterschiede von bis zu 8 m. Vorstellbar sind auf der Baufläche 5 daher zweigeschossige Gebäude mit einem dritten Staffelgeschoss. Aufgrund der vorherrschenden Topografie könnten notwendige Stellplätze zu großen Teilen unterhalb der Gebäude untergebracht werden. Dabei werden die Gebäude quasi in den Hang gebaut. Als Nutzungskonzept für die Baufläche 5 sind sozialer Wohnungsbau, Mietwohnung oder auch Eigentumswohnungen vorstellbar. Eine entsprechende Nachfrage ist in Altenholz zu erkennen.

Der Gemeinde Altenholz ist es besonders wichtig, dass ausreichend Stellplätze, mind. 2 pro Wohneinheit, auf den Bauflächen vorgehalten werden.

Der Entwurf des B-Planes Nr. 39 der Gemeinde Altenholz kann sowohl auf der gemeindeeigenen Homepage unter http://altenholz.de/index.php/leben-wohnen/wohnen/neubaugebiete eingesehen oder über die Gemeinde Altenholz, Frau Zibull, Tel. 0431 – 32 01 410 oder unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, angefordert werden. Für Auskünfte über die Erschließung der Grundstücke steht Ihnen der beratende Ingenieur Herr Hauck, Tel. 0431 – 22039721, zur Verfügung.

Hinweise zur Angebotsabgabe

Interessierte Investoren werden gebeten, bis zum 30.10.2015 in einem ersten Schritt ein Grobkonzept mit Kaufpreisangebot bestehend aus einem skizzenhaften Bebauungsvorschlag mit Kurzbeschreibung der geplanten Entwicklung der Fläche/n abzugeben. Das Konzept sowie das Kaufpreisangebot sind in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift

„Entwicklungskonzept für die Bauflächen 3 und / oder 5 des Bebauungsplanes Nr. 39 der Gemeinde Altenholz"

bei der Gemeinde Altenholz, Allensteiner Weg 2-4, 24161 Altenholz, abzugeben.

Die Öffnung der Angebote erfolgt ohne Beteiligung der Investoren durch die Gemeinde Altenholz.
Die Gemeinde Altenholz ist frei in ihrer Entscheidung, ob und wem sie ggf. Grundstücke verkauft.
Kosten für die Erarbeitung der Bewerbungsunterlagen werden den Interessenten nicht erstattet.

Für Rückfragen steht Ihnen die Fachbereichsleitung des Bau- und Ordnungsamtes, Frau Hess, Tel. 0431 – 32 01 400 oder unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ehrich
Bürgermeister