Absichtserklärung der Gemeinde zur Veräußerung von gemeindeeigenen Baugrundstücken für Wohngebäude

Veröffentlicht in Archiv-Wohnen

Die Gemeinde Altenholz beabsichtigt, gemeindeeigene Baugrundstücke für Wohngebäude im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 39 „Am Dehnberg" und des Bebauungsplanes Nr. 21, 1. Änderung, „Langkoppel" zu veräußern.

Kaufinteressenten können sich in der Gemeindeverwaltung schriftlich bewerben. Der Zeitraum der Bewerbung beginnt am 13.2.2016 und endet am 11.3.2016.

Im Vergabeverfahren werden zunächst nur Bewerbungen berücksichtigt, die während des o.g. Zeitraumes rechtzeitig bei der Gemeinde eingegangen sind.

Bei der Vergabe der Grundstücke ist die Richtlinie der Gemeinde Altenholz für die Vergabe von Baugrundstücken im gemeindlichen Eigentum zur Errichtung von Wohngebäuden zu beachten. Die erforderlichen Bewerbungsunterlagen einschließlich der Vergaberichtlinie können bei der Gemeindeverwaltung angefordert oder die nachfolgend aufgeführten Dokumente selbst heruntergeladen und ausgedruckt werden.

pdfAntwortbogen_Bewerber.pdf               pdfRichtlinie_für_die_Vergabe_von_Baugrundstuecken.pdf

Kaufinteressenten senden den auf der Grundlage der Vergaberichtlinie (Ziff. 6) entworfenen Fragebogen nebst den darin geforderten Nachweisen bis zum

11.3.2016

an die Gemeindeverwaltung zurück. Die Daten der Bewerber werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Die nach dem 11.3.2016 eingehenden Bewerbungen werden nicht mehr berücksichtigt.

Die eingehenden Bewerbungen werden ausgewertet und in eine Grundstücksliste eingetragen. Das gem. der Ziffern 7 - 10  durchzuführende Losverfahren zur Vergabe der Grundstücke erfolgt im Rahmen einer nichtöffentlichen Sitzung des Finanz- und Wirtschaftsausschusses voraussichtlich Ende April 2016 und wird notariell betreut.

Mit der Erschließung des Baugebietes „Am Dehnberg" soll im Mai dieses Jahres begonnen werden. Es kann davon ausgegangen werden, dass die gemeindeseitige Roherschließung im September 2016 abgeschlossen sein wird, so dass im Herbst d. J. mit Baumaßnahmen auf den Privatgrundstücken begonnen werden könnte. Die Grundstücke im Bereich der Langkoppel sind bereits erschlossen. Hier ist ein Baubeginn sofort möglich.

Zur besseren Entscheidungsfindung können nachfolgend sowohl ein Lageplan der Grundstücke mit der entsprechenden Markierung nach Ziff. 4 und 5 der Richtlinie als auch eine Aufstellung der voraussichtlichen Grundstückskaufpreise eingesehen werden. Bei den Kaufpreisangaben handelt es sich derzeit um eine Schätzung, da die abschließende Einmessung der Privatgrundstücke erst mit Abschluss der Kaufverhandlungen erfolgt.

pdfAnlage_2_Uebersicht.pdf        pdfAnlage_2_B_Plan_21.pdf       pdfAnlage_2_B_Plan_39.pdf
pdfTabelle_laufende_Vergabenummern.pdf

Um den Kaufinteressenten den komplexen Vergabevorgang etwas zu erleichtern, hier einige wichtige Auszüge bzw. Zusammenfassungen aus der Richtlinie:

  • Die Bauflächen wurden in einem Verhältnis von 70:30 aufgeteilt (Ziff. 5)
  • Die nach Ziff. 4 zu vergebenden Grundstücke (zwingende Vergabekriterien) sind farblich markiert: rot
  • Die nach Ziff. 5 zu vergebenden Grundstücke (frei zu vergeben) sind farblich markiert: blau
  • Für eine Doppelhausbebauung werden Grundstücke grundsätzlich nur an Kaufinteressenten vergeben, die sich gemeinschaftlich um die Grundstücke beider Doppelhaushälften bewerben (Ziff. 9).

Für Rückfragen steht die Fachbereichsleitung des Bau- und Ordnungsamtes, Frau Hess, Tel. 0431 – 32 01 400 oder unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!">Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, gern zur Verfügung.

Gemeinde Altenholz
Bau- und Ordnungsamt