Aktuelles zur Städtebauförderung

Veröffentlicht in Archiv-Wohnen

Sachstandbericht zum Stand 19.2.2016:

Die bereits 2014 durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Altenholz beschlossene Durchführung der vorbereitenden Untersuchung wurde am 23.1.2015 in den Altenholzer Nachrichten (amtliches Bekanntmachungsblatt) Nr. 1 veröffentlicht.

Nach Freigabe des 2015 angemeldeten Maßnahmenplanes wurde nach erfolgter Ausschreibung und Vergabe am 2.4.2015 der Auftrag zur Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen (VU) und Erstellung des integrierten Entwicklungskonzeptes (IEK) an die BIG-STÄDTEBAU GmbH erteilt. Die BIG-STÄDTEBAU GmbH begann mit der Zusammentragung notwendiger Daten.

Die Einwohnerinnen und Einwohner des Untersuchungsgebietes wurden am 5.6.2015 mit einem Informationsbrief zuerst mit einem beigefügten Fragenbogen aufgefordert, ihrer Auskunftspflicht nach § 138 BauGB nachzukommen und gleichzeitig zu einer Auftaktveranstaltung (Informationsveranstaltung) für den 19.6.2015 eingeladen. Am Nachmittag vor dieser Veranstaltung wurde zur Information aller Bürgerinnen und Bürger über das geplante Vorgehen zum Untersuchungsbereich zusätzlich ein Info-Stand während des Wochenmarktes durchgeführt.

Die erste und die zweite Planungswerkstatt zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger fanden an zwei Samstagen, dem 11.6.2015 und dem 10.10.2015, in der Aula und den angrenzenden Räumen des Gymnasiums statt.

Während des gesamten Untersuchungsprozesses fanden mehrere Sitzungen einer intern gegründeten Arbeitsgruppe „Städtebauförderung" statt. Diese Arbeitsgruppe besteht aus Vertretern der Politik, der Gewerbetreibenden in Altenholz-Stift, der Bürgerinitiative „Gemeinsamt für Stift", dem Kinder- und Jugendbeirat, dem Seniorenbeirat, der Öffentlichkeit und der Verwaltung.

Zur Vervollständigung der Daten wurden parallel zur VU und zum IEK ein Einzelhandelsgutachten sowie ein Verkehrsgutachten erstellt. Beide Gutachten wurden im Juni 2015 nach eine Preisumfrage an den günstigsten Bieter vergeben und sind inzwischen abgeschlossen.

Die VU und das IEK werden derzeit mit dem Ministerium für Inneres und Bundeangelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein abgestimmt und danach den Trägern öffentlicher Belange – d.h. anderen Behörden, die evtl. aufgrund ihrer Zuständigkeiten von den Planungen der Gemeinde Altenholz betroffen sein könnten – zur Stellungnahme übersandt.

Geplant ist derzeit, die VU und das IEK vor der Sommerpause 2016 in den gemeindlichen Gremien beschließen zu lassen. Vor diesem Beschluss findet eine Informationsveranstaltung der BewohnerInnen des Untersuchungsgebietes statt, in welcher die Chancen und Auswirkungen der Planung dargelegt und erörtert werden.

Sachstand zu einzelnen Bereichen:

Herrenhaus
Das Herrenhaus sowie der Herrenhausgarten sind seit Jahren untergenutzt und sollen einer neuen Nutzung zugeführt werden. Bereits mit dem Beschluss vom 27.9.2010 zur Änderung des B-Plans Nr. 24 wurde der politische Wille zur Bebauung des Herrenhausgartens geäußert.
Im Juli 2015 wurde der Herrenhausgarten in die Liste der Kulturdenkmäler aufgenommen, weshalb zunächst zu klären bleibt, ob eine künftige Bebauung zulässig ist. Hierzu finden derzeit intensive Abstimmungsgespräche zwischen dem Grundstückseigentümer, der Gemeinde Altenholz sowie dem Landesamt für Denkmalpflege des Landes Schleswig-Holstein statt.
Der derzeit in Privatbesitz befindliche Bereich des Herrenhauses inkl. Herrenhausgarten soll nach Vorstellungen des Besitzers durch einen Investor einer neuen Nutzung zuzüglich ergänzender Wohnungsbebauung auf dem Gartengrundstück zugeführt werden. Die Gemeinde Altenholz erwägt, durch die Aufnahme der Maßnahme „Ankauf des Herrenhausgrundstücks" in den Maßnahmenplan der Städtebauförderung unter Umständen einen Erwerb des Gebäudes und des Grundstückes vorzunehmen und diese für eine öffentliche oder sonstige Nutzung vorzusehen. Dieser Fall tritt jedoch nur ein, sollte das öffentliche Ziel zur Sicherung des historischen Bestandes sowie die Öffnung des Gebäudes und des Geländes um das Herrnhaus herum für die Öffentlichkeit nicht durch einen privaten Investor erreicht werden können.
Zum Zeitpunkt der vorbereitenden Untersuchungen kann der konkrete Bedarf nicht abschließend abgesehen werden. Somit könnte über eine Nutzungsüberprüfung im Rahmen einer zeitnah vorzunehmenden Machbarkeitsstudie der Bedarf ermittelt werden.  Nach eingehender Erörterung von Entwicklungsmöglichkeiten könnten Nutzungsszenarien wie seniorengerechtes/altersgerechtes/betreutes Wohnen, Tagespflege, Begegnungsstätte, Tagungsort, Hotellerie, Gastronomie etc. weiter vertieft werden. Die Politik wird sich nach Abschluss der vorbereitenden Untersuchungen und des integrierten Entwicklungskonzeptes mit dieser Möglichkeit befassen.

Apothekengrundstück
Das Gebäude Ostpreußenplatz 2 unterhält neben der Apotheke auch ärztliche Praxen und einen Friseurladen. Aufgrund des steigenden Flächenbedarfs reichen die Räumlichkeiten nicht mehr aus und der Eigentümer strebt eine Erweiterung an, indem das Bestandsgebäude durch einen Neubau ersetzt und durch ein oder zwei weitere Gebäude ergänzt wird. Das Apothekengrundstück stellt ein wichtiges Potenzial für die Innenentwicklung von Stift dar, da es die Verknüpfung zwischen dem Bereich des ehemaligen Guts und der künftigen Entwicklung der Grünfläche entlang der Straße Ostpreußenplatz darstellt. Hier könnte nach den Ergebnissen eines vorangestellten städtebaulichen Wettbewerbs die Entwicklung eines zentralen Marktplatzes (ca. 1.000m²) umgesetzt werden.
In Anbetracht der großflächigen angestrebten Entwicklung im Ortskern Altenholz-Stift ist als vorbereitende Maßnahme die Durchführung eines städtebaulichen Wettbewerbs vorgesehen, der die Teilbereiche des ehemaligen Gutsensembles und den Grünzug ebenso betrachtet wie die planerische Qualifizierung der Straße Ostpreußenplatz, die Anbindung der Stifter-Allee und die Herstellung eines attraktiven Marktplatzes mit Aufenthaltsqualität.

Verlagerung Getränkemarkt und Neuentwicklung der Fläche
Der Getränkemarkt soll auf eigenen Wunsch auf die „Schafswiese" gegenüber dem Aldi verlagert werden, um eine bessere Anbindung für Kunden zu erzielen. Das frei werdende Grundstück am Stegeltor soll einer Wohnbebauung zugeführt werden. Für beide Maßnahmen wird ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufzustellen sein, der neben den baulichen Bestimmungen auch einen Durchführungsvertrag enthält, der mit den jeweiligen Investoren abgestimmt wird.

Kindertagesstätten
Die KiTa der evangelischen Kirchengemeinde soll um zwei oder drei Krippengruppen erweitert werden. Aufgrund des begrenzten Flächenangebots kann der Erweiterungsbau voraussichtlich nicht auf eigenem Grund erfolgen. Es liegt ein Angebot der Eigentümer der „Schafswiese" an der Boelckestraße vor, einen Teil für den KiTa-Bau an die Gemeinde Altenholz oder die Kirchengemeinde zu veräußern. Eine weitere Option stellt der Grünzug am Ostpreußenplatz dar; dieser Bereich befindet sich im gemeindlichen Besitz. Weitere Standortoptionen werden derzeit auch mit den Entwicklern des neuen Nahversorgungszentrums diskutiert.

Gemeinde Altenholz
Der Bürgermeister
Bau- und Ordnungsamt