Aktueller Sachstand zur „Stifter Ladenzeile"

Veröffentlicht in Archiv-Wohnen

Derzeit arbeiten alle Beteiligten intensiv daran, kurzfristig die Voraussetzungen zum Neubau eines Nahversorgungsmarktes am Ostpreußenplatz zu schaffen. Die Abstimmungen haben derzeit (März 2016) folgenden Stand:

  • Ein Investor und der Grundstückseigentümer des ehemals mit der Ladenzeile bebauten Grundstückes führen Grunderwerbsverhandlungen. Ein Kaufvertragsentwurf liegt bereits vor. Allerdings bestehen zwischen dem Grundstückseigentümer und seiner Versicherung noch Auffassungsunterschiede über die Höhe der nach dem Brand der Ladenzeile auszuzahlenden Versicherungssumme. Auch über die Höhe des Kaufpreises gibt es derzeit wohl noch unterschiedliche Vorstellungen. Die noch offenen Fragen verzögern den Abschluss des Grundstückskaufvertrages. Die Beteiligten versuchen, die strittigen Punkte rasch zu klären.
  • Gleichzeitig führt der Investor Verhandlungen mit einem Unternehmen über die Anmietung und den Betrieb des zu errichtenden Nahversorgungsmarktes. Ein Grundriss des neu zu bauenden Marktes hat der Investor dem potenziellen Mieter zur Abstimmung und Freigabe vorgelegt. Der Grundriss sieht für den Nahversorgungsmarkt eine Verkaufsfläche von insgesamt rd. 960 qm vor. Neben einem Backshop im Vorkassenbereich sind weitere Shops mit Außenzugang geplant, die an ehemals in der Ladenzeile ansässige Einzelhändler vermietet werden können. Weiterhin berücksichtigt der Grundriss einen Raum zur Aufstellung eines Selbstbedienungsterminals einer Bank oder Sparkasse.
  • Eine Genehmigungsplanung für den neu zu bauenden Markt wird der Investor erst nach erfolgreichem Abschluss der Grunderwerbsverhandlungen und Freigabe der Grundrissplanung durch den potenziellen Mieter erarbeiten. Daher können derzeit noch keine Ansichten des geplanten Baukörpers präsentiert werden. Für die Erarbeitung der Genehmigungsplanung ist mit einem Zeitbedarf von ca. vier Wochen zu rechnen.
  • Der Investor geht davon aus, dass der Marktneubau in einer Bauzeit von sechs bis sieben Monaten errichtet werden könnte. Sofern über dem Supermarkt noch Wohnungen errichtet werden, würde dies insgesamt zu einer längeren Bauzeit führen. Der Markt könnte dennoch vorzeitig eröffnen. Personell wäre ein umgehender Baubeginn möglich.
  • Eine Markteröffnung im Jahre 2016 wird sich nur erreichen lassen, wenn das fertige Objekt bis zum 15.11.2016 an den Mieter übergeben werden kann. Ob eine Fertigstellung bis zu diesem Zeitpunkt möglich ist, hängt davon ab, ob der Grundstückskaufvertrag und der Mietvertrag sehr kurzfristig geschlossen werden können. Derzeit ist wohl mit einem Baubeginn vor dem Sommer 2016 eher nicht zu rechnen.
  • Der Investor ist ebenso wie die Gemeinde an einer schnellen Verwirklichung des Projektes interessiert. Er hat gegenüber der Verwaltung zugesichert, seine Möglichkeiten zur Beschleunigung des Projektes zu nutzen.
  • Gegen eine interimsweise Verlegung des Wochenmarktes zum Pommernring (Abschnitt zwischen Ostpreußenplatz und Stifter Allee) bestehen seitens des Investors auch während der Bauphase keine Bedenken. Ob diese Lösung notwendig und geeignet ist und ggf. von der Gemeinde gewählt würde, steht noch nicht fest. In diese Überlegungen werden die Marktbeschicker mit einbezogen.
  • Der Investor ist bereit, einen städtebaulichen Vertrag mit der Gemeinde zu schließen. Die Abstimmungen hierzu haben folgenden Stand:

a) Der Investor ist bereit, folgende Verpflichtungen gegenüber der Gemeinde einzugehen:

    • Zusage zur Fertigstellung des Marktes innerhalb von zwölf Monaten nach Erteilung einer Bauerlaubnis,
    • Herstellung von mindestens 50 privaten Stellplätzen (derzeitige Planung: 66 Stellplätze),
    • keine Vermietung des Marktes an einen Discounter,
    • Schutz und Erhaltung des Baumbestandes an der Stifter Allee im Baustellenbereich.
    • Die Übereignung von Flächen auf der Westseite des Pommernrings an die Gemeinde (z. B. im Rahmen eines Flächentausches) zur Herstellung von öffentlichen Parkplätzen gegenüber der evangelischen Kindertagesstätte ist vorbehaltlich einer Detailprüfung möglich und kann entsprechend vereinbart werden. Der Investor wird eine erforderliche Verlagerung des Gebäudestandortes in seiner Planung berücksichtigen.
    • Die Herstellung von Stellplätzen für den Nahversorgungsmarkt im Bereich des gegenwärtig als Wochenmarktplatz genutzten gemeindlichen Grundstücks ist erforderlich. Dieser Aspekt bedarf mithin einer Regelung im städtebaulichen Vertrag. Dann ist der neue Nahversorgungsmarkt nicht auf die Nutzung der vorhandenen Parkplätze entlang des Ostpreußenplatzes angewiesen. Zahl und Lage dieser Parkplätze kann die Gemeinde mithin im Zuge ihrer Ortszentrumsplanung verändern. Auf der Grundlage einer Gestattungsregelung wäre der Investor bereit, die erforderlichen Stellplätze auf seine Kosten auch in diesem Bereich herzustellen.
      Die Gestattung könnte die weitere Nutzung dieser Fläche für den Wochenmarkt nach Abschluss der Bauarbeiten vorsehen. Falls die vorbereitenden Untersuchungen im Rahmen der Städtebauförderung ergeben sollten, dass das Wochenmarktgrundstück nicht mehr für öffentliche Zwecke benötigt wird und dann für die Gemeinde entbehrlich wäre, besteht die Möglichkeit, für diesen Fall bereits jetzt die Aufnahme von Grunderwerbsverhandlungen in dem zu schließenden städtebaulichen Vertrag zu vereinbaren.
    • Der Investor wird den Wunsch der Gemeinde nach einer architektonisch ansprechenden Gestaltung des neuen Marktgebäudes und der Außenanlagen bei der noch aufzustellenden Genehmigungsplanung berücksichtigen. Die Genehmigungsplanung könnte Vertragsanlage sein. In diesem Zusammenhang ist auf die Gestaltungsfestsetzungen im B-Plan Nr. 24 hinzuweisen (rotes Vormauerwerk, rote Dachpfannen, geneigtes Dach).
    • Der Investor wurde über die mögliche Absicht der Gemeinde informiert, die Wiederherstellung einer historischen Straßenraumgestaltung der Stifter Allee zu prüfen und ggf. umzusetzen. Hieraus könnten sich insbesondere auch Auswirkungen auf den Zuschnitt des derzeitigen Marktplatzgrundstückes ergeben. Nach jetzigem Erkenntnisstand dürfte die Planung zum Neubau des Nahversorgungsmarktes jedoch allenfalls marginal betroffen werden. Dennoch erscheint es sinnvoll, diesen Aspekt in den städtebaulichen Vertrag vorsorglich aufzunehmen.
    • Der Investor wurde über die Lage von Schmutz- und Regenwasserkanälen in der Stifter Allee mit dem Hinweis informiert, dass die Kanaltrassen für die Gemeinde zugänglich bleiben müssen. Dies wäre vertraglich zu vereinbaren.

Ob die vertragliche Übernahme folgender Verpflichtungen möglich ist, klärt der Investor mit dem potenziellen Mieter:

  • Nutzung des Objektes ausschließlich für den Verkauf von Waren des täglichen Bedarfs im Vollsortiment,
  • Vermietung der Shops ausschließlich an Mieter der ehemaligen Ladenzeile und ggf. Festlegung einer Höchstmiete,
  • Vermietung von Flächen zur Aufstellung eines SB-Terminals für Bankgeschäfte,
  • Genehmigungsvorbehalt für die Nutzung der Stellplatzanlage für öffentliche Veranstaltungen,
  • Unterlassen oder Inbetriebhalten der Beleuchtung des Marktgebäudes und/oder der Außenanlage außerhalb der Marktöffnungszeiten.

Nach derzeitigem Verhandlungsstand ist nicht davon auszugehen, dass der künftige Betreiber des Supermarktes Frischeverkaufstheken mit Bedienung, insbesondere für Fleisch, Wurst und Käse, anbieten wird. Die hierfür aufzubringenden Personal- und Baukosten sind angesichts der Umsatzerwartungen offenbar nicht zu erwirtschaften.
Um das vorhandene Grundstück wirtschaftlich zu nutzen, gibt es Überlegungen, mehrere Krippengruppen für die evangelische Kindertagesstätte zu errichten. Hierzu ist die Kirchengemeinde bereits gebeten worden, dies in ihre Planungen einzubeziehen.

Gemeinde Altenholz
Der Bürgermeister
Bau- und Ordnungsamt