Rücknahme der Wahlbekanntmachung vom 24. März 2017 für die Wahl zum Schleswig-Holsteinischen Landtag am 7. Mai 2017

Veröffentlicht in Landtagswahl 2017

Da die Gemeinde Altenholz sich für die optionale Möglichkeit zur Bildung von Briefwahlvorständen für die Wahl zum Schleswig-Holsteinischen Landtag am 7. Mai 2017 entschieden hat, wird die am 24. März 2017 in der 6. Ausgabe der Altenholzer Nachrichten veröffentlichte Wahlbekanntmachung hiermit zurückgenommen.

Die neue Wahlbekanntmachung der Gemeinde Altenholz für die Wahl zum Schleswig-Holsteinischen Landtag am 7. Mai 2017 ist nachstehend abgedruckt.

Altenholz, 28. April 2017

Gemeinde Altenholz
Der Bürgermeister
Gemeindewahlbehörde

 

Wahlbekanntmachung

 

1.

Am Sonntag, dem 7. Mai 2017,

findet die Wahl zum Schleswig-Holsteinischen Landtag statt.

Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.

2.

Die Einteilung der Gemeinde in Wahlbezirke ist aus dem beigefügten Anhang ersichtlich.

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis zum 16. April 2017 übersandt worden sind, sind der Wahlkreis, der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die oder der Wahlberechtigte zu wählen hat.

Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 16.00 Uhr im Rathaus der Gemeinde Altenholz, Allensteiner Weg 2-4 (Fraktionszimmer), 24161 Altenholz, zusammen.

3.

Wahlberechtigte können nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind.

Die Wählerinnen und Wähler werden gebeten, die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln, die im Wahlraum ausgegeben werden.

Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme.

Die Wählerin oder der Wähler gibt

die Erststimme in der Weise ab,

dass sie oder er auf dem linken Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Bewerberin oder welchem Bewerber sie gelten soll,

und die Zweitstimme in der Weise,

dass sie oder er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll.

Der Stimmzettel muss von der Wählerin oder dem Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und so zusammengefaltet werden, dass sein Inhalt verdeckt ist.

4.

Die Wahlhandlung sowie die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jede Person hat Zutritt, soweit das ohne Störung des Wahlgeschäfts möglich ist.

5.

Wählerinnen und Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl in dem Wahlkreis, für den der Wahlschein ausgestellt ist,

 

a)

durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder

 

b)

durch Briefwahl

 

teilnehmen. Die Briefwahl ist ab dem 27. März 2017 möglich.

Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindewahlbehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und den Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der Gemeindewahlbehörde übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingehen kann. Der Wahlbrief kann auch bei der Gemeindewahlbehörde abgegeben werden. Wer erst am Wahltag den Wahlbrief abgeben will, muss dafür sorgen, dass dieser bis 18.00 Uhr dem auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Briefwahlvorstand zugeht. Näheres ergibt sich aus dem Merkblatt für die Briefwahl, das jede Briefwählerin und jeder Briefwähler mit den Briefwahlunterlagen erhält.

6.

Jede wahlberechtigte Person kann ihr Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben (§ 6 Abs. 4 des Landeswahlgesetzes).

Altenholz, 28. April 2017

Gemeinde Altenholz
Der Bürgermeister
Gemeindewahlbehörde

 

Anhang zur Wahlbekanntmachung

 

Einteilung der Gemeinde Altenholz in folgende 5 Wahlbezirke:

 

Wahlbezirk

Lage des Wahlraums

Zugehörige Straßen oder Ortsteile

Nr.

Name

   

1

Wahlbezirk 1

Claus-Rixen-Schule

Klausdorfer Str. 72-74

Am Dehnberg, Am Kapenhof, Dehnhöft, Dorfkoppel, Dreiangel, Freesenberg, Friedrichshof, Grasweg, Hasenholz, Kahlenkoppel, Klausdorfer Straße (Hausnummern 1 bis 25 und 2 bis 44), Kronsberg, Kubitzberg, Kubitzberger Weg, Lummerbruch, Moorredder, Peerkoppel, Postkamp, Rehwinkel, Vordere Wurth, Wiesengrund, Willy-Busch-Straße

2

Wahlbezirk 2

Claus-Rixen-Schule

Klausdorfer Str. 72-74

Ahornallee, Akazienweg, Alter Kieler Weg, An der Feuerwache, Birkenweg, Blaubeerweg, Brombeerring, Buchenweg, Ebereschenweg, Eibenweg, Eichenweg, Erdbeerfeld, Fliederweg, Ginsterweg, Himbeerweg, Klausdorfer Straße (Hausnummern 127 bis 169 und 134 bis 184), Kiefernweg, Lärchenweg, Lindenallee, Pappelweg, Rotdornweg, Sanddornweg, Tannenweg, Teichkoppel, Wacholderweg

3

Wahlbezirk 3

Claus-Rixen-Schule

Klausdorfer Str. 72-74

Altenholzer Straße, Am Buchholz, Aukamp, Buschberg, Grevenkamp, Klausdorfer Straße (Hausnummern 27 bis 125 und 46 bis 132), Klintenberg, Langkoppel, Niekoppel, Ohlandbogen, Regenbrook, Rehmkamp, Rönkoppel, Rüschkamp, Schoolredder, Struckbrook

4

Wahlbezirk 4

Schule Stift

Posener Straße

Allensteiner Weg, Elbinger Weg, Insterburger Weg, Klausdorfer Landstraße, Königsberger Straße, Memeler Straße, Ostpreußenplatz, Pillauer Weg, Rote Kate, Tilsiter Weg, Posener Straße, Waldwinkel

5

Wahlbezirk 5

Schule Stift

Posener Straße

Achtstückenberg, Am Jägersberg, Barkmissen, Breslauer Straße, Dänischenhagener Straße, Danziger Straße, Friedrichsruher Weg, Friedrich-Voß-Ufer, Gut Knoop, Hoheneck, Knooper Dorfstraße, Knooper Landstraße, Kolberger Weg, Oskar-Kusch-Straße, Polterberg, Pommernring, Projensdorf, Rathmannsdorfer Schleuse, Stegeltor, Stettiner Weg, Stifter Allee, Stralsunder Weg