Bekanntmachung über die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Gemeinde- und Kreiswahl am 6. Mai 2018

Veröffentlicht in Kommunalwahl 2018

Gemäß § 22 der Gemeinde- und Kreiswahlordnung (GKWO) fordere ich zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Gemeinde- und Kreiswahl am 6. Mai 2018 auf.

Es werden in den fünf Wahlkreisen der Gemeinde je 2 unmittelbare Vertreterinnen oder unmittelbare Vertreter und im gesamten Wahlgebiet neun Listenvertreter/innen gewählt.

Listenwahlvorschläge können politische Parteien und Wählergruppen einreichen. Die Verbindung von Listenwahlvorschlägen ist unzulässig. Weder politische Parteien noch Wählergruppen noch Parteien und Wählergruppen können gemeinsame Wahlvorschläge einreichen.

Eine Partei oder Wählergruppe innerhalb eines Wahlgebietes kann nur so viele unmittelbare Wahlvorschläge benennen wie unmittelbare Vertreter/innen zu wählen sind und nur einen Listenwahlvorschlag einreichen. Maßgebend für Form und Inhalt der Wahlvorschläge und Anlagen sind die Bestimmungen des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes (GKWG) in der Fassung vom 19. März 1997 (GVOBl. Schl.-H. S. 151) und der Gemeinde- und Kreiswahlordnung (GKWO) vom 2. Dezember 2009 (GVOBl. Schl.-H. S. 747) in der jeweils geltenden Fassung.

Bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen sind neben den Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes auch alle Unionsbürgerinnen und Unionsbürger wählbar.

Die Wahlvorschläge sind spätestens bis zum 12. März 2018, 18.00 Uhr (Ausschlussfrist gem. § 19 GKWG), im Rathaus, Allensteiner Weg 2-4, Zimmer 110, 24161 Altenholz, einzureichen. Es wird jedoch gebeten, die Einreichung nach Möglichkeit so früh vorzunehmen, dass etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge betreffen, rechtzeitig behoben werden können.

Die Wahlkreiseinteilung hat der Gemeindewahlausschuss in seiner Sitzung am 5. Dezember 2017 beschlossen; die Bekanntmachung gemäß § 6 Abs. 3 Gemeinde- und Kreiswahlordnung erfolgt in dieser Ausgabe der Altenholzer Nachrichten.

Altenholz, 22. Dezember 2017

Gemeinde Altenholz
Der Bürgermeister als Gemeindewahlleiter
Ehrich