Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2019 – 2023

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Im Jahr 2018 werden bundesweit Schöffen für die Amtszeit von 2019 bis 2023 gewählt. Gesucht werden in der Gemeinde Altenholz insgesamt 7 Frauen und Männer, die bei entsprechenden Verhandlungen an Amtsgerichten sowie den Strafkammern der Landgerichte als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Sie müssen in der Gemeinde wohnen und zwischen 25 und 70 Jahre alt sein. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen.

Schöffen sollen über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des teilweise mehrstündigen Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich für das Schöffenamt bis zum 31.3.2018 beim Bau- und Ordnungsamt der Gemeinde Altenholz, Frau Gottschalk, Allensteiner Weg 2-4, 24161 Altenholz bewerben.

Gemeinde Altenholz
Der Bürgermeister
Bau- und Ordnungsamt