Schutzfrist zur Gehölzpflege

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Liebe Bürgerinnen und Bürger,

am 1. Oktober endet wie jedes Jahr die Schutzfrist zur Gehölzpflege. Das bedeutet, dass Bäume, Hecken Gebüsche und andere Gehölze wieder geschnitten werden dürfen. Dabei gilt zu beachten, dass bei Maßnahmen an gesetzlich geschützten Biotopen sowie Bäumen ab einem Stammumfang von 2 Meter in 1 Meter Höhe gemessen, eine Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde in Rendsburg einzuholen ist. Andernfalls liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die mit einem Bußgeld von bis zu 50.000,00 € geahndet werden kann.

Maßgeblich sind die im „Merkblatt Baumschutz 2015" des Kreises Rendsburg-Eckernförde festgehaltenen Regelungen. Dieses kann unter www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de kostenlos heruntergeladen werden.

Gemeinde Altenholz
Der Bürgermeister