Wahlbekanntmachung

Veröffentlicht in Europawahl 2019

1. Am 26. Mai 2019 findet in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum Europäischen Parlament statt. Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.

2. Die Gemeinde ist in folgende fünf Wahlbezirke eingeteilt:

Wahlbezirk Nr.

Abgrenzung des Wahlbezirkes

Lage des Wahlraumes (Straße)

Wahlbezirk 1

Am Dehnberg, Am Kapenhof, Dehnhöft, Dorfkoppel, Dreiangel, Freesenberg, Friedrichshof, Grasweg, Hasenholz, Kahlenkoppel, Klausdorfer Straße (Hausnummern 1 bis 25 und 2 bis 44), Kronsberg, Kubitzberg, Kubitzberger Weg, Moorredder, Peerkoppel, Postkamp, Rehwinkel, Vordere Wurth, Wiesengrund, Willy-Busch-Straße

Claus-Rixen-Schule Klausdorfer Str. 72-74

Wahlbezirk 2

Ahornallee, Akazienweg, Alter Kieler Weg, An der Feuerwache, Birkenweg, Blaubeerweg, Brombeerring, Buchenweg, Ebereschenweg, Eibenweg, Eichenweg, Erdbeerfeld, Fliederweg, Ginsterweg, Himbeerweg, Klausdorfer Straße (Hausnummern 127 bis 169 und 134 bis 184), Kiefernweg, Lärchenweg, Lindenallee, Pappelweg, Rotdornweg, Sanddornweg, Tannenweg, Teichkoppel, Wacholderweg

Claus-Rixen-Schule Klausdorfer Str. 72-74

Wahlbezirk 3

Altenholzer Straße, Am Buchholz, Aukamp, Buschberg, Eckkoppel, Grevenkamp, Hinterm Teich, Klausdorfer Straße (Hausnummern 27 bis 125 und 46 bis 132), Klintenberg, Langkoppel, Niekoppel, Ohlandbogen, Regenbrook, Rehmkamp, Rönkoppel, Rüschkamp, Schoolredder, Schulkoppel, Struckbrook

Claus-Rixen-Schule Klausdorfer Str. 72-74

Wahlbezirk 4

Allensteiner Weg, Dänischenhagener Straße, Elbinger Weg, Insterburger Weg, Klausdorfer Landstraße, Königsberger Straße, Memeler Straße, Ostpreußenplatz, Pillauer Weg, Pommernring, Posener Straße, Rote Kate, Tilsiter Weg, Waldwinkel

Regionalschule (Neubau) Posener Straße 39

Wahlbezirk 5

Achtstückenberg, Am Jägersberg, Barkmissen, Breslauer Straße, Danziger Straße, Friedrichsruher Weg, Friedrich-Voß-Ufer, Gut Knoop, Hoheneck, Knooper Dorfstraße, Knooper Landstraße, Kolberger Weg, Lummerbruch, Oskar-Kusch-Straße, Polterberg, Projensdorf, Rathmannsdorfer Schleuse, Stegeltor, Stettiner Weg, Stifter Allee, Stralsunder Weg

Regionalschule (Neubau) Posener Straße 39

Briefwahlbezirk

Für den gesamten Gemeindebereich ist ein Briefwahlbezirk eingerichtet.

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis spätestens zum 5. Mai 2019 zugestellt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.

Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 16.00 Uhr im Rathaus der Gemeinde Altenholz, Allensteiner Weg 2-4, 24161 Altenholz, im Ratssaal zusammen.

3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis – Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis – oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraums einen Stimmzettel ausgehändigt. Jeder Wähler hat eine Stimme.
Der Stimmzettel erhält jeweils unter fortlaufender Nummer die Bezeichnung der Partei und ihre Kurzbezeichnung bzw. die Bezeichnung der sonstigen politischen Vereinigung und ihr Kennwort sowie jeweils die ersten 10 Bewerber der zugelassenen Wahlvorschläge und rechts von der Bezeichnung des Wahlvorschlagsberechtigten einen Kreis für die Kennzeichnung.
Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf anderer Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Wahlvorschlag sie gelten soll. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraums gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist.
In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.

4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.

5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Kreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,

    1. durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des Kreises oder
    2. durch Briefwahl

teilnehmen.
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (in verschlossenem Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.

6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Das gilt auch für Wahlberechtigte, die zugleich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zum Europäischen Parlament wahlberechtigt sind (§ 6 Abs. 4 des Europawahlgesetzes).

Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107 a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).

Altenholz, 26. April 2019

Gemeinde Altenholz
Der Bürgermeister
Gemeindebehörde