Spielplatznutzung in Corona-Zeiten

Veröffentlicht in Familie-Freizeit

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

wie Sie sicherlich bereits festgestellt haben, sind die Spielplätze unserer Gemeinde seit dem 6.5.2020 wieder geöffnet.

Voraussetzung für die Öffnung der Spielplätze ist die Umsetzung und die Einhaltung eines Hygienekonzepts. Deshalb haben wir als Gemeinde unter anderem feste Verhaltensregeln zur Spielplatznutzung in Corona-Zeiten eingeführt. Die Regeln finden Sie in dem roten Kasten unter diesem Artikel sowie auf Schildern an allen Spielplatzeingängen.

Bitte beachten Sie, dass die Nutzung der Spielplätze nur unter Einhaltung der unten aufgeführten Verhaltensregeln gestattet ist.

Nehmen Sie Ihre Verantwortung und die Aufsichtspflichten für Ihre Kinder ernst und halten Sie sich an die Regeln, damit die Spielplätze künftig geöffnet bleiben können. Bitte klären Sie auch Ihre Kinder über die notwendigen Vorsichtsmaßnahmen auf. Vielen Dank für Ihre Mithilfe!

Um den vorgeschriebenen Mindestabstand auf den Spielplätzen gewährleisten zu können, haben wir außerdem vorübergehend auf einigen Spielplätzen bestimmte Spielgeräte (z.B. einzelne Schaukeln) abgebaut.

Bei Rückfragen wenden Sie sich gern an Frau Wiechert aus dem Bau- und Ordnungsamt, telefonisch zu erreichen unter 0431 / 3201 - 421.

Gemeinde Altenholz
Der Bürgermeister
Bau- und Ordnungsamt

Dieser Spielplatz ist wieder geöffnet.

Corona-Regeln für die Spielplatznutzung in Altenholz

Unter Einhaltung folgender Verhaltensweisen ist die Nutzung der Spielplätze derzeit gestattet:

  1. Bitte nehmen Sie Ihre Verantwortung und Aufsichtspflichten für Ihre Kinder ernst.

  2. Neben den generellen Nutzungsbedingungen hat die Einhaltung der Hygieneregeln höchste Priorität, d.h. es gelten die Regeln der jeweiligen SARS-CoV2-BekämpfVO sowie die allgemeinen Hygieneempfehlungen des Robert-Koch-Instituts (siehe www.kreis-rd.de).

  3. Auch auf dem Spielplatz ist ein Mindestabstand von 2 Metern zu allen Personen einzuhalten, die nicht dem eigenen Hausstand angehören. Dies gilt auch für die spielenden Kinder. Das Spielen in Gruppen sollte unterbleiben.

  4. Sollte die Einhaltung des Mindestabstands wegen der Anzahl der bereits anwesenden Personen nicht möglich sein, ist der Aufenthalt auf dem Spielplatz nicht gestattet.

  5. Ansammlungen von Erwachsenen, Jugendlichen und Kindern sind untersagt. Bitte beachten Sie diesbezüglich die jeweils geltenden Kontaktregelungen der SARS-CoV-2-BekämpfVO des Landes Schleswig-Holstein (siehe www.kreis-rd.de).

  6. Eltern haben darauf zu achten, dass ihre Kinder die vorgenannten Punkte einhalten.

  7. Die Gemeinde prüft und reinigt die Spielplätze regelmäßig. Dies umfasst auch die Reinigung der Griffe an den Spielgeräten. Eine durchgehende und vollumfängliche Desinfektion der Spielplätze bzw. der Spielgeräte kann die Gemeinde jedoch nicht gewährleisten. Den Eltern wird daher empfohlen, desinfizierende Feuchttücher o.ä. vorrätig zu haben und damit die Griffe der Spielgeräte und die Hände der Kinder zu reinigen. Benutzte Feuchttücher o.ä. sind zuhause zu entsorgen.