Gemeinsame Bekanntmachung "Recht auf Einsicht" und "Erteilung von Wahlscheinen"

Veröffentlicht in Kommunalwahl 2023

Gemeinsame Bekanntmachung

über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Gemeinde- und Kreiswahlen
am 14. Mai 2023 in der Gemeinde Altenholz

1.         Das Wählerverzeichnis für die Gemeinde- und Kreiswahl in der Gemeinde Altenholz wird in der Zeit vom 24. April 2023 bis 28. April 2023 während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus der Gemeinde in 24161 Altenholz, Allensteiner Weg 2-4, Bürgerbüro, für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereit gehalten. Der Ort der Einsichtnahme ist barrierefrei. Jede wahlberechtigte Person kann die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern eine wahlberechtigte Person die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat sie Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht zur Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die eine Auskunftssperre nach § 51 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes besteht.

Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsicht ist durch ein Datensichtgerät möglich.

Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

Bekanntmachung über die Möglichkeit des Online-Antrags auf Erteilung von Wahlscheinen für die Gemeinde- und Kreiswahl in der Gemeinde Altenholz am 14. Mai 2023

Veröffentlicht in Kommunalwahl 2023

Vom 03. April bis zum 11. Mai 2023 ist es auf der Homepage der Gemeinde Altenholz (http://www.altenholz.de) möglich, dass Sie Ihre Wahlscheine auch per Web-Formular beantragen. Unter „Politik & Verwaltung => Wahlen und Ergebnisse => „Kommunalwahl 2023“ sind die entsprechenden Hyperlinks zum Online-Antrag zu finden.