Einleitung/Durchführung vorbereitender Untersuchungen gemäß § 141 Baugesetzbuch (BauGB) als Voraussetzung für die Durchführung städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen

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Die Gemeinde Altenholz plant die Durchführung städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Altenholz hat in ihrer Sitzung am 10.12.2014 den Beschluss über die Durchführung vorbereitender Untersuchungen für den Bereich des Ortskerns Stift gem. § 141 BauGB gefasst.

Bekanntmachung des Spielhallengesetz – SpielhG

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Bekanntmachung des öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Übernahme der Aufsicht über Spielhallen nach dem Gesetz zur Errichtung und zum Betrieb von Spielhallen des Landes Schleswig-Holstein (Spielhallengesetz – SpielhG) durch den Kreis Rendsburg-Eckernförde im Rahmen der kommunalen Zusammenarbeit

Aufgrund des § 18 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 122), zuletzt geändert durch Art. 4 des Doppik-EinführungsG vom 14. Dezember 2006 (GVOBl. Schl.-H. S. 285) sowie der §§ 121 ff. des Landesverwaltungsgesetzes (LVwG) für das Land Schleswig-Holstein in der Fassung vom 2. Juni 1992 wird nach Beschlussfassung des Kreistages des Kreises, der Stadt-, Gemeindevertretungen und Amtsausschüsse gemäß § 23 Nr. 23 der Kreisordnung (KrO), § 28 Nr. 24 der Gemeindeordnung (GO) und § 24 a der Amtsordnung (AO) in Verbindung mit § 28 GO, jeweils in der geltenden Fassung, der nachfolgende

öffentlich-rechtliche Vertrag geschlossen:

Bekanntmachung der 6. Änderung der Satzung der Gemeinde Altenholz über die Entschädigung von Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten sowie ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürgern (Entschädigungssatzung) vom 7.4.2003

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Aufgrund von §§ 4 und 24 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung vom 10. Dezember 2014 folgende 6. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Altenholz über die Entschädigung von Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten sowie ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürgern (Entschädigungssatzung) vom 7. April 2003 erlassen:

Bekanntmachung der 5. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung

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Bekanntmachung der 5. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale und dezentrale Abwasserbeseitigung und die Erhebung von Kostenerstattungen für die Herstellung, Veränderung und Beseitigung von Grundstücksanschlüssen der Gemeinde Altenholz (Beitrags- und Gebührensatzung)

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 15. Juli 2014 (GVOBl. Schl.-H. S. 129), und der §§ 1, 6, 8, 9 und 9a des Kommunalabgabengesetzes Schleswig-Holstein (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Januar 2005 (GVOBl. Schl.-H. S. 27), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 15. Juli 2014 (GVOBl. Schl.-H. S. 129), wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Altenholz vom 10. Dezember 2014 folgende 5. Änderungssatzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale und dezentrale Abwasserbeseitigung und die Erhebung von Kostenerstattungen für die Herstellung, Veränderung und Beseitigung von Grundstücksanschlüssen der Gemeinde Altenholz erlassen: