Beantragung eines Führungszeugnisses

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FuehrungszeugnisUm ein Führungszeugnis zu beantragen, gibt es folgende Möglichkeiten:

  • Direkt im Internet nur über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz unter (mit dem neuen Personalausweis)
  • Persönlich bei der örtlichen Meldebehörde, z.B. im BürgerBüro des Altenholzer Rathauses

Alle Informationen sowie das Online-Portal sind zu finden unter:

www.bundesjustizamt.de/fuehrungszeugnis Bundesamt für Justiz 53094 Bonn Telefon 0228 410-40 Telefax 0228 410-5050 Internet www.bundesjustizamt.de

Fotoausstellung im Altenholzer Rathaus

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Perzeption – Unsere Welt ist bunt

In Zusammenarbeit mit der Förde-vhs präsentiert der Fotografenmeister und Kommunikationsdesigner Armin Habermann unter dem Titel „Perzeption – Unsere Welt ist bunt" ab sofort eine Reihe sehr ausdrucksstarker Fotografien im Altenholzer Rathaus.

Was ist das korrekte Bild von der Wirklichkeit? Wie nimmt der Mensch mit seinen Sinnen die Wirklichkeit wahr und wie wird die Wirklichkeit von der fotografischen Kamera wahrgenommen?

Auf diese Fragen versucht Armin Habermann im Rahmen seiner Ausstellung Antworten zu geben. Dabei ist ihm sehr wohl bewusst, dass die Wahrnehmung von Bildern eine Angelegenheit der Emotionen ist. Fotografien können die Welt in anderen Helligkeitswerten und Farben darstellen, als wir das von unserer visuellen Wahrnehmung gewöhnt sind. Fotografie heißt: Mit Licht zeichnen. Mit den Lichtfarben, den Körperfarben und der Wahrnehmung der Farben setzt sich diese Ausstellung auseinander.

Sie alle sind herzlich eingeladen, diese Ausstellung im ersten OG während der Öffnungszeiten zu besuchen und die Fotografien zu betrachten.

Carlo Ehrich
Bürgermeister

Winterquartiere für kleine Helfer

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Klein sind sie, unauffällig, oft unbeliebt und doch unabdingbar wichtig im Kreislauf der Natur – die Rede ist von Kleinstlebewesen: Insekten, Käfer, Spinnen, Würmer, Raupen, Nacktschnecken aber auch Igel, Echsen und Kröten. Jetzt im Herbst sind sie auf der Suche nach behaglichen Winterquartieren unter Laubhaufen, Gehölzen, in Steinritzen und Trockenmauern.

Doch immer häufiger werden sie nicht fündig. Blankgeputzte, aufgeräumte Gärten bieten diesen nützlichen Helfern keinen Unterschlupf. Umgestürzte Blumentöpfe, Erdlöcher, Wurzelstöcke, Reisig- und Steinhaufen, liegengelassenes Laub und Astwerk aus einheimischen Pflanzen - die Ansprüche an die Unterkunft sind nicht allzu groß. Bereits mit kleinen naturbelassenen Ecken in Ihrem Garten tun Sie der Natur einen großen Dienst und tragen zum Erhalt des ökologischen Gleichgewichts bei.

Im nächsten Jahr sollen die fleißigen Tierchen bei der Gartenbewirtschaftung ja wieder helfen, damit die Pflanzen blühen und die Bäume Früchte tragen.

Und vergessen Sie nicht – Marienkäfer lieben Blattläuse, Igel und Kröten tun sich genüsslich an Nacktschnecken und Vögel brauchen eine Vielzahl von vermeintlichen „Schädlingen", um ihre Brut im nächsten Jahr aufzuziehen.

Denken Sie also bei allem Sägen, Schneiden und Grünschnitt entfernen auch an die kleinen Nützlinge. Die Natur hat ihre eigene Ordnung, lassen Sie ihr ein wenig Raum.

Informationsmaterialien zu naturnahem Gärtnern, Pflanzlisten und viele weitere Tipps finden Sie auf den Seiten des NABU unter www.nabu.de.

Gemeinde Altenholz
Der Bürgermeister

Knicks „auf den Stock setzen"

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Liebe Bürgerinnen und Bürger,

Knicks sind gesetzlich geschützte Biotope. Sie dienen einer Vielzahl an Pflanzen und Tieren als Lebensraum, bieten Nahrung aber auch Versteck- und Brutmöglichkeiten. Gleichzeitig erfüllen sie eine wichtige Funktion im Naturhaushalt als Wind-, Wetter- und Erosionsschutz und sind in Schleswig-Holstein ein prägendes Landschaftselement.

Jedoch können sowohl Knicks als auch Gehölzstreifen ihre wichtige Funktion im Naturhaushalt nicht mehr erfüllen, wenn die Gehölze auswachsen und gerade im unteren Bereich immer lichter werden. Es entstehen Lücken, durch die der Wind weht. Die ursprüngliche Schutzfunktion ist nicht mehr gegeben. Zum Funktionserhalt ist es daher notwendig, Knicks alle 10 bis 15 Jahre „auf den Stock" zu setzen. Dabei werden Knicks bis auf den Stock zurückgeschnitten und somit zu neuem Ausschlagen gezwungen. Etwa alle 25 Meter bleiben dabei sogenannte Überhälter stehen.

Bereits im Frühjahr 2018 wurden einige Knicks in der Gemeinde Altenholz „auf den Stock gesetzt". Nun sind weitere Knicks an der Reihe. Die Knick- und Gehölzpflege wird in verschiedenen Bereichen der Gemeinde bis zum Beginn der Schutzfrist am 1. März 2019 durchgeführt. Der Bauhofleiter strebt an, mit den Arbeiten in der 40. Kalenderwoche zu beginnen.

Gemeinde Altenholz
Der Bürgermeister

Schutzfrist zur Gehölzpflege

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Liebe Bürgerinnen und Bürger,

am 1. Oktober endet wie jedes Jahr die Schutzfrist zur Gehölzpflege. Das bedeutet, dass Bäume, Hecken Gebüsche und andere Gehölze wieder geschnitten werden dürfen. Dabei gilt zu beachten, dass bei Maßnahmen an gesetzlich geschützten Biotopen sowie Bäumen ab einem Stammumfang von 2 Meter in 1 Meter Höhe gemessen, eine Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde in Rendsburg einzuholen ist. Andernfalls liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die mit einem Bußgeld von bis zu 50.000,00 € geahndet werden kann.

Maßgeblich sind die im „Merkblatt Baumschutz 2015" des Kreises Rendsburg-Eckernförde festgehaltenen Regelungen. Dieses kann unter www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de kostenlos heruntergeladen werden.

Gemeinde Altenholz
Der Bürgermeister