Satzung für den Seniorenbeirat in der Gemeinde Altenholz
Aufgrund des § 47 d der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 12.6.2019 folgende Satzung beschlossen:
Aufgrund des § 47 d der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 12.6.2019 folgende Satzung beschlossen:
Durch den Rücktritt des Gemeindevertreters Herrn Dirk Ryll ist ein Sitz in der Gemeindevertretung Altenholz für die Freie Demokratische Partei (FDP) frei geworden und neu zu besetzen.
Als nächster Bewerber auf der zur Kommunalwahl 2018 eingereichten Liste der FDP ist Herr Philipp Neuenfeldt zu berücksichtigen.
Gemäß § 44 Abs. 3 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz stelle ich hiermit fest, dass Herr Philipp Neuenfeldt in die Gemeindevertretung nachrückt.
Gegen diese Feststellung kann jede/r Wahlberechtigte der Gemeinde Altenholz gemäß § 44 Abs. 3 in Verbindung mit § 38 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes für das Land Schleswig-Holstein binnen eines Monats nach dieser Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter, Allensteiner Weg 2 – 4, 24161 Altenholz, Einspruch einlegen.
Gemeinde Altenholz
Der Bürgermeister als Gemeindewahlleiter
Ehrich
Der von dem Ausschuss für Umwelt und Liegenschaften in der Sitzung am 13.11.2018 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Vermerk zur vereinfachten Überprüfung des Lärmaktionsplanes für die Gemeinde Altenholz liegt vom 1.2.2019 bis 28.2.2019 im Rathaus der Gemeinde Altenholz, Bau- und Ordnungsamt, Allensteiner Weg 2-4, 24161 Altenholz , Zimmer 214, an folgenden Tagen
Montag |
8.00 – 15.00 |
Dienstag |
8.00 – 15.00 |
Mittwoch |
geschlossen |
Donnerstag |
8.00 – 15.00 |
Freitag |
8.00 – 12.00 |
öffentlich aus.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Lärmaktionsplan unberücksichtigt bleiben.
Gemeinde Altenholz
Der Bürgermeister
Bau- und Ordnungsamt
Aufgabe der Schiedsfrau/des Schiedsmannes ist es, bei Bedarf Rat zu geben und Konflikte zwischen den Bürgerinnen und Bürgern zu schlichten, beispielsweise bei Nachbarschaftsstreitigkeiten. Der jetzige Amtsinhaber stellt sich zur Wiederwahl. Die Stellvertretung ist neu zu besetzen. Die Wahl erfolgt gemäß Schiedsordnung für das Land Schleswig-Holstein (SchO) vom 10.4.1991 durch die Gemeindevertretung. Die Amtszeit beträgt 5 Jahre.
Das Schiedsamt können Personen bekleiden, die nach ihrer Persönlichkeit und Fähigkeit für das Amt geeignet sind.
Für die Übernahme einer ehrenamtlichen Tätigkeit im Schiedsamt sind juristische Vorkenntnisse nicht erforderlich. Vorteilhaft wäre allerdings
Wünschenswert wären darüber hinaus Kenntnisse in der Bedienung der Office-Programme. Das Schiedsamt kann gemäß § 2 Abs. 2 SchO nicht bekleiden, wer
Das Amt soll gemäß § 2 Abs. 3 Schiedsordnung in der Regel nicht bekleiden, wer
Wer die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt und an einer Tätigkeit als Schiedsfrau/Schiedsmann bzw. der Stellvertretung interessiert ist, möge sich bitte schriftlich mit Lebenslauf bei der Gemeinde Altenholz, Allensteiner Weg 2-4, 24161 Altenholz bis zum 28.2.2019 bewerben. Bitte geben Sie in Ihrer Bewerbung an, ob Sie zur Übernahme einer Tätigkeit als Schiedsfrau/Schiedsmann oder als Stellvertretung gleichermaßen bereit sind. Auskünfte erteilt Frau Gottschalk, Telefon: 0431 / 32 01 -420.
Gemeinde Altenholz
Der Bürgermeister
Bau- und Ordnungsamt
Aufgrund des § 95 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 12. Dezember 2018 und Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen: