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Bekanntmachung der 1. Änderungssatzung für den Seniorenbeirat

Veröffentlicht in Öffentliche Bekanntmachungen

1. Satzung zur Änderung der Satzung für den Seniorenbeirat in der Gemeinde Altenholz

Aufgrund der §§ 4 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 und 47d Abs. 1 und 2 der Gemeindeordnung (GO) für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. 2003 S. 57), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04. März 2022 (GVOBl. Schl.-H. S. 153), in der aktuellen Fassung, wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 28. September 2022 folgende 1. Änderungssatzung zur Satzung für den Seniorenbeirat in der Gemeinde Altenholz erlassen: