Bekanntmachung der 12. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Gemeinde Altenholz

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Aufgrund der §§ 4 und 17 der Gemeindeordnung des Landes Schleswig-Holstein (GO) in der Fassung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. August 2016 (GVOBl. Schl.-H. S. 788), des § 45 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. November 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 631), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 1. September 2015 (GVOBl. Schl.-H. S. 322) sowie der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Januar 2005 (GVOBl. Schl.-H. S. 27), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Oktober 2016 (GVOBl. Schl.-H. S. 846) wird nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung vom 14. Dezember 2016 folgende Satzung erlassen:

Artikel 1

§ 4 Abs. 5 wird wie folgt geändert:
„Die Straßenreinigungsgebühr beträgt je Meter Straßenfrontlänge des Grundstücks 2,45 € pro Jahr."

Artikel 2

Diese Satzung tritt am 1. Januar 2017 in Kraft.

 

Altenholz, den 15. Dezember 2016

Ehrich
Bürgermeister

7. Änderung der Satzung der Gemeinde Altenholz über die Entschädigung von Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten sowie ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürgern (Entschädigungssatzung)

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Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 28.2.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3.8.2016 (GVOBl. S. 788), wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 14.12.2016 folgende 7. Änderungssatzung erlassen:

Artikel 1

§ 2 Absatz 9 wird wie folgt ergänzt:
Der ehrenamtliche Gerätewart der Freiwilligen Feuerwehr Altenholz erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 61 Euro.

(10) Die aktiven Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Altenholz und Knoop erhalten nach der Richtlinie über die Entschädigung von Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehren und Pflichtfeuerwehren eine pauschale Aufwandsentschädigung für jeden Einsatz, an dem diese beteiligt waren. Diese richtet sich nach der Dauer des Einsatzes und wird wie folgt aufgegliedert:
- bis zu vier Stunden 4 Euro,
- ab vier bis acht Stunden 5 Euro,
- ab acht bis elf Stunden 12 Euro,
- ab 11 bis 14 Stunden 13 Euro,
- über 14 Stunden 20 Euro,
- für 24 Stunden 33 Euro.

Altenholz, den 15. Dezember 2016

Ehrich
Bürgermeister

Bekanntmachung der 7. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale und dezentrale Abwasserbeseitigung und die Erhebung von Kostenerstattungen für die Herstellung, Veränderung und Beseitigung von Grundstücksanschlüssen der Ge

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Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 3. August 2016 (GVOBl. Schl.-H. S. 788), und der §§ 1, 6, 8, 9 und 9a des Kommunalabgabengesetzes Schleswig-Holstein (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Januar 2005 (GVOBl. Schl.-H. S. 27), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Oktober 2016 (GVOBl. Schl.-H. S. 846), wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Altenholz vom 14. Dezember 2016 folgende 7. Änderungssatzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale und dezentrale Abwasserbeseitigung und die Erhebung von Kostenerstattungen für die Herstellung, Veränderung und Beseitigung von Grundstücksanschlüssen der Gemeinde Altenholz erlassen:

Artikel 1

In § 24 Abs. 1 wird der Gebührensatz von „2,61 €" in „2,27 €" geändert.
In § 24 Abs. 2 Buchstabe a wird der Gebührensatz von „0,71 €" in „0,55 €" geändert.

Artikel 2

Diese Satzung tritt am 1. Januar 2017 in Kraft.

 

Altenholz, den 15. Dezember 2016

Ehrich
Bürgermeister

Hinweis der Verwaltung zur vorstehenden Bekanntmachung:

Mit der Bekanntmachung der vorstehenden Satzung wird ab 1. Januar 2017 der Gebührensatz für das Ableiten von Schmutzwasser von bisher 2,61 € um 0,34 € auf 2,27 € je m³ Abwasser gesenkt. Gleichzeitig wird der Gebührensatz für das Ableiten von Niederschlagswasser von bisher 0,71 € um 0,16 € auf 0,55 € je m² gebührenpflichtiger Fläche gesenkt.

Bekanntmachung der Aufstellung sowie der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 34 der Gemeinde Altenholz im Verfahren nach § 13 a BauGB, Kreis Rendsburg-Eckernförde, nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

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Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 14. Dezember 2016 die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 34 der Gemeinde Altenholz für das Gebiet östlich der Bebauung „Klausdorfer Straße" (K 19), südlich „Uhlenhorster Weg" (L 254), westlich und nördlich „Erdbeerfeld" im Verfahren nach § 13 a BauGB beschlossen.

Bekanntmachung einer Einziehungsverfügung

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Nach § 8 Abs. 1, Satz 2, des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.11.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 631) wird in der Gemeinde Altenholz folgende öffentliche Verkehrsfläche gemäß Plan eingezogen:

Teilfläche des Flurstückes 3/340, Flur 005, Gemarkung Klausdorf, Verkehrsfläche Fliederweg im Bereich einer Parkplatzbucht (siehe Lageplan).

Bürgermeisterwahl 2016 in der Gemeinde Altenholz - Gesamtergebnis

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Nachstehendes vorläufiges amtliches Endergebnis der Bürgermeisterwahl am 6. November 2016 in der Gemeinde Altenholz gebe ich hiermit bekannt.

Den zahlreichen ehrenamtlichen Mitgliedern der Wahlvorstände, die für einen reibungslosen Ablauf der Wahl und der Ermittlung der Ergebnisse in den Wahllokalen gesorgt haben, möchte ich an dieser Stelle für ihren engagierten Einsatz meinen herzlichen Dank aussprechen.

Wahlergebnis 2016

Das Ergebnis in einer höheren Auflösung finden Sie pdfhier.

Gemeinde Altenholz
- Der Gemeindewahlleiter
für die Bürgermeisterwahl-