Absage des Ausschusses für Soziales, Kinder und Jugend

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Bekanntmachung

Die 15. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Kinder und Jugend am Montag, dem 19.09.2022, um 17:30 Uhr, im Ratssaal des Altenholzer Rathauses, Allensteiner Weg 2-4, 24161 Altenholz, findet nicht statt. Der Ersatztermin ist Montag, der 26.09.2022.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Herr Clausen
Amt für Bürgerdienste

Bekanntmachung des Beschlusses über den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen zur Prüfung der Sanierungsbedürftigkeit für den Erweiterungsbereich „Anschlussstelle an die B 503“

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Einleitung vorbereitender Untersuchungen gemäß § 141 Baugesetzbuch (BauGB)

„Aufgrund des § 141 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit geltenden Fassung hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Altenholz in ihrer Sitzung am 29.06.2022 den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen zur Prüfung der Sanierungsbedürftigkeit für den Erweiterungsbereich „Anschlussstelle an die B 503“ beschlossen. Ein Lageplan, in dem das von den vorbereitenden Untersuchungen betroffene Gebiet parzellenscharf durch eine Umgrenzungslinie dargestellt ist, war Bestandteil des Beschlusses. Der Lageplan ist nachfolgend abgedruckt.
Mit der Einleitung für den Bereich „Anschlussstelle an die B 503“ soll das bereits bestehende Untersuchungsgebiet „Stift Süd“, für das bereits mit Beschluss vom 03.03.2020, ortsüblich bekannt gemacht am 16.06.2020, die Einleitung vorbereitender Untersuchungen beschlossen wurde, ergänzt und erweitert werden.
Als vorläufiges Sanierungsziel für diesen Erweiterungsbereich wird der Anschluss des Ortsteiles Stift an die Bundesstraße 503 im Zuge der künftigen Sanierungsmaßnahme „Sozialer Zusammenhalt“ bestimmt.

Gültigkeit der Stichwahl des Bürgermeisters in der Gemeinde Altenholz am 22. Mai 2022

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Die Kommunalaufsicht des Kreises Rendsburg-Eckernförde hat zur Stichwahl des Bürgermeisters in der Gemeinde Altenholz folgende Entscheidung getroffen:

„Die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Altenholz am 22. Mai 2022 wird für gültig erklärt.“

Gemäß § 84 Abs. 2 der Gemeinde- und Kreiswahlordnung wird diese rechtskräftige Entscheidung über die Wahlprüfung hiermit bekanntgegeben.

GEMEINDE ALTENHOLZ
Der Gemeindewahlleiter
für die Bürgermeisterwahl