Aktualisierte Hausordnung
Hausordnung der Gemeinde Altenholz
§ 1 Geltungsbereich
Diese Hausordnung gilt für das Rathaus Altenholz sowie dessen Außenstellen und alle Liegenschaften im Eigentum der Gemeinde Altenholz, welche als öffentliche Einrichtung betrieben werden, mit Ausnahme der Schulen.