Winterquartiere für kleine Helfer

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Klein sind sie, unauffällig, oft unbeliebt und doch unabdingbar wichtig im Kreislauf der Natur – die Rede ist von Kleinstlebewesen: Insekten, Käfer, Spinnen, Würmer, Raupen, Nacktschnecken aber auch Igel, Echsen und Kröten. Jetzt im Herbst sind sie auf der Suche nach behaglichen Winterquartieren unter Laubhaufen, Gehölzen, in Steinritzen und Trockenmauern.

Doch immer häufiger werden sie nicht fündig. Blankgeputzte, aufgeräumte Gärten bieten diesen nützlichen Helfern keinen Unterschlupf. Umgestürzte Blumentöpfe, Erdlöcher, Wurzelstöcke, Reisig- und Steinhaufen, liegengelassenes Laub und Astwerk aus einheimischen Pflanzen - die Ansprüche an die Unterkunft sind nicht allzu groß. Bereits mit kleinen naturbelassenen Ecken in Ihrem Garten tun Sie der Natur einen großen Dienst und tragen zum Erhalt des ökologischen Gleichgewichts bei.

Im nächsten Jahr sollen die fleißigen Tierchen bei der Gartenbewirtschaftung ja wieder helfen, damit die Pflanzen blühen und die Bäume Früchte tragen.

Und vergessen Sie nicht – Marienkäfer lieben Blattläuse, Igel und Kröten tun sich genüsslich an Nacktschnecken und Vögel brauchen eine Vielzahl von vermeintlichen „Schädlingen", um ihre Brut im nächsten Jahr aufzuziehen.

Denken Sie also bei allem Sägen, Schneiden und Grünschnitt entfernen auch an die kleinen Nützlinge. Die Natur hat ihre eigene Ordnung, lassen Sie ihr ein wenig Raum.

Informationsmaterialien zu naturnahem Gärtnern, Pflanzlisten und viele weitere Tipps finden Sie auf den Seiten des NABU unter www.nabu.de.

Gemeinde Altenholz
Der Bürgermeister

Knicks „auf den Stock setzen"

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Liebe Bürgerinnen und Bürger,

Knicks sind gesetzlich geschützte Biotope. Sie dienen einer Vielzahl an Pflanzen und Tieren als Lebensraum, bieten Nahrung aber auch Versteck- und Brutmöglichkeiten. Gleichzeitig erfüllen sie eine wichtige Funktion im Naturhaushalt als Wind-, Wetter- und Erosionsschutz und sind in Schleswig-Holstein ein prägendes Landschaftselement.

Jedoch können sowohl Knicks als auch Gehölzstreifen ihre wichtige Funktion im Naturhaushalt nicht mehr erfüllen, wenn die Gehölze auswachsen und gerade im unteren Bereich immer lichter werden. Es entstehen Lücken, durch die der Wind weht. Die ursprüngliche Schutzfunktion ist nicht mehr gegeben. Zum Funktionserhalt ist es daher notwendig, Knicks alle 10 bis 15 Jahre „auf den Stock" zu setzen. Dabei werden Knicks bis auf den Stock zurückgeschnitten und somit zu neuem Ausschlagen gezwungen. Etwa alle 25 Meter bleiben dabei sogenannte Überhälter stehen.

Bereits im Frühjahr 2018 wurden einige Knicks in der Gemeinde Altenholz „auf den Stock gesetzt". Nun sind weitere Knicks an der Reihe. Die Knick- und Gehölzpflege wird in verschiedenen Bereichen der Gemeinde bis zum Beginn der Schutzfrist am 1. März 2019 durchgeführt. Der Bauhofleiter strebt an, mit den Arbeiten in der 40. Kalenderwoche zu beginnen.

Gemeinde Altenholz
Der Bürgermeister

Schutzfrist zur Gehölzpflege

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Liebe Bürgerinnen und Bürger,

am 1. Oktober endet wie jedes Jahr die Schutzfrist zur Gehölzpflege. Das bedeutet, dass Bäume, Hecken Gebüsche und andere Gehölze wieder geschnitten werden dürfen. Dabei gilt zu beachten, dass bei Maßnahmen an gesetzlich geschützten Biotopen sowie Bäumen ab einem Stammumfang von 2 Meter in 1 Meter Höhe gemessen, eine Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde in Rendsburg einzuholen ist. Andernfalls liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die mit einem Bußgeld von bis zu 50.000,00 € geahndet werden kann.

Maßgeblich sind die im „Merkblatt Baumschutz 2015" des Kreises Rendsburg-Eckernförde festgehaltenen Regelungen. Dieses kann unter www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de kostenlos heruntergeladen werden.

Gemeinde Altenholz
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Gastschüler aus Bogotá/Kolumbien suchen deutsche Familien

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Das Humboldteum sucht deutsche Familien, die offen sind, einen südamerikanischen Jugendlichen (15 bis 17 Jahre alt) als Kind auf Zeit aufzunehmen.

Die kolumbianischen Jugendlichen lernen schon mehrere Jahre Deutsch als Fremdsprache, so dass eine Grundkommunikation gewährleistet ist. Ihr potentielles kolumbianisches Kind auf Zeit ist schulpflichtig und soll die nächstliegende Schule zu Ihrer Wohnung besuchen. Der Aufenthalt bei Ihnen ist gedacht von

Samstag, den 9. Februar 2019 bis Samstag, den 29. Juni 2019.

Wer Kolumbien kennen lernen möchte, ist zu einem Gegenbesuch an der Andenschule Bogotá herzlich willkommen. Für Fragen und weitergehende Infos kontaktieren Sie bitte die internationale Servicestelle für Auslandsschulen:
Humboldteum – Verein für Bildung und Kulturdialog, Geschäftsstelle, Königstraße 20, 70173 Stuttgart, Tel. 0711-22 21 401, Fax 0711-22 21 402, e-mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, www.humboldteum.com.

Achtung bei der Beantragung von Online-Führungszeugnissen!

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Aufgrund einiger Vorkommnisse weise ich Sie auf mögliche Fälle von Betrug beziehungsweise Irreführung bei der Beantragung von Online-Führungszeugnissen hin.

Die Internetseite www.amtsweg.com erweckt den Eindruck, dass man hierüber ein Führungszeugnis beantragen kann. Für die Beantragung ist ein Betrag in Höhe von 13,- € zu überweisen, für den man auch eine Bestellbestätigung erhält. Allerdings kauft man auf der Internetseite lediglich einen Online-Wegweiser zur Beantragung eines Führungszeugnisses, jedoch kein richtiges Führungszeugnis.

Der Verbraucherschutz ist informiert und warnt bereits vor der oben genannten Internetseite. (https://verbraucherschutz.de/irrefuehrende-internetseite-amtsweg-com/)

Bei Fragen zur Beantragung von Führungszeugnissen wenden Sie sich gerne unter den Telefonnummern 0431/3201-210 bis 213 an die Mitarbeiter/innen des BürgerBüros der Gemeinde Altenholz.

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Der Bürgermeister
Amt für Bürgerdienste