Stift - Bebauungsplan Nr. 42A beschlossen

Veröffentlicht in Bekanntmachungen B-Plaene

Bekanntmachung des Beschlusses über den Bebauungsplan Nr. 42A der Gemeinde Altenholz für das Gebiet nördlich der „Boelckestraße“, östlich der „Dänischenhagener Straße“, östlich der Straße „Stegeltor“ und westlich der Straße „Friedrichsruher Weg“

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 28.09.2022 den Bebauungsplan Nr. 42A der Gemeinde Altenholz für das Gebiet nördlich der „Boelckestraße“, östlich der „Dänischenhagener Straße“, östlich der Straße „Stegeltor“ und westlich der Straße „Friedrichsruher Weg“ (siehe Lageplan), bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung beschlossen.

Dies wird hiermit bekannt gemacht.

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 der Gemeinde Altenholz, Kreis Rendsburg-Eckernförde, nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Veröffentlicht in Bekanntmachungen B-Plaene

Der von der Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 19. September 2017 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 der Gemeinde Altenholz für das Gebiet der Dataport AöR nördlich der Straßen „Aukamp" und „Rehmkamp" und westlich des Appartement-Parks und die Begründung liegen

vom 23. Oktober 2017 bis 24. November 2017

in der Gemeindeverwaltung Altenholz, Allensteiner Weg 2 – 4, 24161 Altenholz, Zimmer 209, während folgender Zeiten:

Mo., Di. und Do. von 8.00 Uhr – 15.00 Uhr und Fr. von 8.00 Uhr – 12.00 Uhr

öffentlich aus.

Als Grundlage für die Berücksichtigung der Umweltbelange wurden folgende umweltbezogene Informationen gesichtet bzw. erarbeitet und berücksichtigt:

  1. Bestands- und Entwicklungsplan im Rahmen des Fachbeitrags, die entsprechenden Erläuterungen sind in die Begründung (Teil: Umweltbericht) aufgenommen worden sowie die artenschutzrechtliche Kurzstellungnahme (2017).
  2. Lärmtechnische Untersuchung (2016)
  3. Landschaftsplan der Gemeinde Altenholz (1998)
  4. Landschaftsrahmenplan Planungsraum III (2000)
  5. Stellungnahmen von Privatpersonen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB (2016)
  6. Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB, frühzeitige Beteiligung (2017)

Die Unterlagen zu den Punkten 1 - 6 liegen ebenfalls öffentlich aus.

Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Pflanzen und Tiere

  • finden sich in den Unterlagen 1, 3 und 6.
  • Es werden Angaben gemacht zu: Bestandssituation u. Nutzung im Plangebiet sowie angrenzend, Wald, Schutzstatus, artenschutzrechtliche Situation, Erhalt von wertvollen Grünstrukturen.
  • Auswirkungen der Planung: Beanspruchung und Überbauung ausgedehnter Rasenfläche, kein Verlust wertvollen Grüns, angrenzender Knick unberührt.

Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Geologie, Boden und Wasser

  • finden sich in den Unterlagen 1, 3, 4 und 6.
  • Es werden Angaben gemacht zu: Boden – und Grundwasserverhältnisse.
  • Auswirkungen der Planung: Bodenversiegelung, Abnahme der Grundwasserneubildung, Zunahme des anfallenden Niederschlagswassers.

Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Klima und Luft

  • finden sich in den Unterlagen 1, 3 und 4.
  • Es werden Angaben gemacht zu: Ausgangssituation.
  • Auswirkungen der Planung: geringfügige kleinklimatische Veränderung infolge Überbauung.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild, Ortsbild

  • finden sich in den Unterlagen 1, 3, 4 und 6.
  • Es werden Angaben gemacht zu: Lage und Ausgangssituation in Bezug auf Orts- und Landschaftsbild, Grünstrukturen.
  • Auswirkungen der Planung: Bauliche Verdichtung, Beanspruchung ausgedehnter bisher offener Rasenfläche, angrenzender Knick unberührt.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch

  • finden sich in den Unterlagen 1, 2, 3, 5 und 6.
  • Es werden Angaben gemacht zu: angrenzende Wohnnutzung, Verkehrssituation, geplante Nutzung (Drucken und Kuvertieren, Stellplatzanlagen), zukünftige Lärmsituation.
  • Auswirkungen der Planung: Veränderung des Wohnumfeldes von benachbarten Grundstücken durch bauliche Verdichtung.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planungsunterlagen und umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Aufstellung des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Einwendungen, die im Rahmen der Auslegung des Entwurfs der Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 der Gemeinde Altenholz, Kreis Rendsburg Eckernförde nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten fristgerecht geltend gemacht werden können, machen einen Normenkontrollantrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig.

Lageplan – Darstellung des PlangeltungsbereichsB 19 3 1

Altenholz, 28. September 2017

Ehrich
Bürgermeister

pdf2017-08-23-ym-Altenholz_BP-19_3-Änd_Einzeldokumente.pdf
pdf17-08-22-ym-Altenholz_Begründung_3-Änd_B-Plan_Nr_19.pdf
pdfAhz_3Änd-B19_GOF-Plan_170718.pdf
pdfAhz_3Änd-B19_Umweltbericht_170823.pdf
pdfKurzstellungnahme_Artenschutz_Dataport_Altenholz_170908.pdf
pdfAbwägungstabelle_Altenholz_BP-19_3-Änd_2017-08-22.pdf
pdf161213-VG_Altenholz_B-Plan_Nr._19_-_2._und_3._Änderung.pdf
pdf161213-SG_Gewerbelärm_Altenholz_B-Plan_Nr._19.pdf