Auslegung des Entwurfs zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 42A

Veröffentlicht in Öffentliche Bekanntmachungen

Die Unterlagen zur öffentlichen Auslegung des Entwurfs zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 42A der Gemeinde Altenholz  für das Gebiet nördlich der „Boelckestraße“, östlich der Dänischenhagener Straße“, östlich der Straße „Stegeltor“ und westlich der Straße „Friedrichsruher Weg“ haben wir in den folgenden PDF-Dateien für Sie zum Herunterladen zusammengestellt:

Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 42A - öffentliche Auslegung

Veröffentlicht in Öffentliche Bekanntmachungen

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 42A der Gemeinde Altenholz für das Gebiet nördlich der „Boelckestraße“, östlich der „Dänischenhagener Straße“, östlich der Straße „Stegeltor“ und westlich der Straße „Friedrichsruher Weg“ nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der von der Gemeindevertretung der Gemeinde Altenholz in ihrer Sitzung am 29. Juni 2022 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 42A der Gemeinde Altenholz für das Gebiet nördlich der „Boelckestraße“, östlich der Dänischenhagener Straße“, östlich der Straße „Stegeltor“ und westlich der Straße „Friedrichsruher Weg“ und die Begründung liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

vom 11. Juli 2022 bis 19. August 2022

in der Gemeindeverwaltung Altenholz, Allensteiner Weg 2 – 4, 24161 Altenholz, Zimmer 211, während folgender Zeiten:

Mo., Di. und Do. von 08.00 Uhr – 15.00 Uhr und Fr. von 08.00 Uhr – 12.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.