Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses im Verfahren zur Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 der Gemeinde Altenholz für das Gebiet des Stifter Apothekengrundstücks
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Altenholz hat in ihrer Sitzung am 19. September 2018 beschlossen, die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 für das Gebiet des Stifter Apothekengrundstücks im Verfahren nach § 13a BauGB aufzustellen.
Planungsziel:
Planungsziel ist die vorgezogene Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Neustrukturierung und –bebauung des Apothekengrundstücks im Rahmen der Ziele der Städtebauförderung.