Bekanntmachung des Beschlusses über die vorhabenbezogene 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24

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Bekanntmachung des Beschlusses über die vorhabenbezogene 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 der Gemeinde Altenholz für das Gebiet des Stifter Apothekengrundstücks

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 29.03.2023 die vorhabenbezogene 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 der Gemeinde Altenholz für das Gebiet des Stifter Apothekengrundstücks (siehe Lageplan), bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B) und dem Vorhaben- und Erschließungsplan, als Satzung beschlossen.

Dies wird hiermit bekannt gemacht.

Bekanntmachung der 10. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Altenholz

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Bekanntmachung der 10. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Altenholz

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 28.2.2003 (GVOBI. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.03.2023 (GVOBL. Schl.-H. S. 6), wird nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung vom 14.6.2023 und mit der Genehmigung des Landrats des Kreises Rendsburg-Eckernförde vom 15.09.2023 folgende 10. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Altenholz erlassen:

Artikel I

§ 7 Abs. 3 Nr. 1 wird wie folgt geändert:

(3) Sie oder er entscheidet ferner über
1. Stundungen bis zu einem Betrag von 30.000,-- Euro

§ 9 Abs. 1 Buchstabe a) wird wie folgt geändert (zum bestehenden Aufgabengebiet wird die Nr. 10 hinzugefügt):

Aufgabengebiet:

10. Umsetzung der Ziele und Grundsätze

§ 9 Abs. 1 Buchstabe f) wird wie folgt geändert (Umbenennung des Ausschusses und Aufnahme eines neuen Aufgabengebietes unter Nr. 1; die bereits bestehenden Aufgabengebiete erhalten entsprechend die Nrn. 2 – 8)

f) Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Liegenschaften

Aufgabengebiet:

  1. Klimaschutz und Klimaanpassung
  2. Umwelt- und Naturschutz
  3. Landschaftspflege
  4. Landschaftsplan
  5. Kleingartenwesen
  6. Unterhaltung, Sanierung, Umbau und Erweiterung der gemeindlichen Anlagen, Einrichtungen und Liegenschaften
  7. Liegenschaftskataster
  8. Friedhof

Artikel II

Diese Änderungssatzung tritt am 01.07.2023 in Kraft.

Altenholz, den 14.06.2023

Mike Buchau
Bürgermeister

1. Änderungssatzung über die Verleihung der Ehrenmedaille

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1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Verleihung der Ehrenmedaille der Gemeinde Altenholz

Aufgrund des § 4 in Verbindung mit § 28 Nr. 2 und Nr. 8 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der Fassung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl. – H. S. 57) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 14.3.2017 (GVOBI. Schl.-H. S. 140) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 14.06.2023 folgende Satzung zur Ehrung von Bürgerinnen und Bürgern mit der Ehrenmedaille erlassen:

Artikel 1

Der § 1 wird wie folgt neu gefasst:

§ 1

(5) Die Ehrenmedaille kann Personen auch posthum innerhalb von 24 Monaten nach ihrem Tod verliehen werden und ist nicht übertragbar.

Artikel 2

Inkrafttreten

Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Altenholz, 11.09.2023

Buchau
Bürgermeister

pdf1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Verleihung der Ehrenmedaille der Gemeinde Altenholz