Vorsicht bei Schreiben von „Altenholz.Gewerbe-Meldung.de" der Firma AN-Meldung GmbH

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Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,

aktuell verschickt die o.g. Firma mit Sitz in Malta Rechnungen an Gewerbetreibende. Der Briefkopf ist folgendermaßen dargestellt:

gewerbe

Dies ist kein amtliches Schreiben der Gemeinde Altenholz ! ! ! !

Bitte leisten Sie keine Zahlungen, wenn Sie durch ein Schreiben dieser Firma aufgefordert werden.

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Gemeinde Altenholz
Der Bürgermeister
Finanzbuchhaltung
Tel: 0431/32 01-320
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Neuer Reisepass ab dem 1. März 2017

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Ab dem 1. März 2017 stellt die Bundesdruckerei auf die neue Reisepassgeneration um. Bis jetzt ausgestellte Reisepässe behalten selbstverständlich ihre Gültigkeit.

Das bedeutet:

  • Neues Design mit neuen Sicherheitsmerkmalen
  • Für Antragsteller ab dem 24. Lebensjahr 60,00 € (vorher 59,00 €)
  • Für Antragsteller unter 24 Jahren unverändert 37,50 €

Aufgrund der Inbetriebnahme kann es vorübergehend zu einer Verlängerung der Lieferzeiten kommen. Bitte beachten.

Gemeinde Altenholz
Der Bürgermeister
Amt für Bürgerdienste
BürgerBüro

Auszeichnung ehrenamtlich tätiger Bürgerinnen und Bürger mit der Ehrenmedaille der Gemeinde Altenholz

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Liebe Mitbürgerinnen,
liebe Mitbürger,

die Gemeinde Altenholz möchte auch in diesem Jahr wieder das ehrenamtliche Engagement ihrer Mitbürgerinnen und Mitbürger würdigen und im Rahmen des Jahresempfanges herausragende Leistungen auf diesem Gebiet auszeichnen.

Der Empfang wird am Donnerstag, dem 14. September 2017, ab 18.00 Uhr, im Ratssaal des Altenholzer Rathauses stattfinden.

Wir bitten Sie, Personen vorzuschlagen, die wegen ihres besonderen Engagements geehrt werden könnten. Der Ausschuss für Schule, Sport und Kultur wird dann in seiner Sitzung am 16. Mai 2017 aus den eingereichten Vorschlägen die endgültige Auswahl vornehmen.

Abfuhr der Tannenbäume Weihnachten 2016

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Die für unseren Bereich im Auftrag der Abfallwirtschaft Rendsburg-Eckernförde (AWR) zuständige Entsorgungsfirma REMONDIS übernimmt die Abfuhr der ausgedienten Tannenbäume; sie erfolgt einheitlich für die Gemeinde Altenholz

am Montag, dem 9.1.2017.

Bitte legen Sie die Bäume bis 7.00 Uhr an diesem Tag, frühestens jedoch am Abend des Vortages, so auf einen der nachstehend aufgeführten Sammelplätze, dass sie niemanden behindern. Bitte sehen Sie in jedem Fall davon ab, noch nach dem genannten Termin Tannenbäume an den Sammelplätzen abzulegen.

Abfuhrverschiebungen Weihnachten und Neujahr

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Wie in jedem Jahr wird die Abfallentsorgung um Weihnachten und Neujahr wegen der Feiertage teilweise verschoben.

Termin

Verschoben auf

Montag, 26.12.2016

Dienstag, 27.12.2016

Dienstag, 27.12.2016

Mittwoch, 28.12.2016

Mittwoch, 28.12.2016

Donnerstag, 29.12.2016

Donnerstag, 29.12.2016

Freitag, 30.12.2016

Freitag, 30.12.2016

Samstag, 31.12.2016

Ab Montag, den 2. Januar 2017 finden alle Abfuhren wieder wie gewohnt statt.

An Heiligabend und Silvester bleiben alle AWR-Recyclinghöfe geschlossen.

Für weitere Fragen steht Ihnen der Kundenservice unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder telefonisch von Montag-Freitag 7.30-17.00 Uhr unter 04331 / 345 – 123 zur Verfügung.

Ansprechpartner für diese Pressemitteilung:
Ralph Hohenschurz-Schmidt
Tel.: 04331 / 345 - 103, Fax: - 111
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Widerspruch gegen Datenübermittlung aus dem Melderegister

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Liebe Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Altenholz,

bezugnehmend auf und die am 7. Mai 2017 bevorstehende Landtagswahl weist die Gemeinde Altenholz darauf hin, dass die Meldebehörde nach § 50 Abs. 1 Bundesmeldegesetz (BMG) den Parteien und Wählergruppen in den vorangehenden sechs Monaten Auskunft aus dem Melderegister erteilen darf. Diese dürfen nur für die Werbung bei einer Wahl verwendet werden und sind spätestens einen Monat nach der Wahl zu löschen oder zu vernichten.

Die Bürgerinnen und Bürger haben das Recht, der Weitergabe ihrer Daten für diesen und für die nachfolgenden Fälle ohne Angaben von Gründen zu widersprechen: