1. Änderungssatzung über die Verleihung der Ehrenmedaille

Veröffentlicht in Öffentliche Bekanntmachungen

1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Verleihung der Ehrenmedaille der Gemeinde Altenholz

Aufgrund des § 4 in Verbindung mit § 28 Nr. 2 und Nr. 8 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der Fassung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl. – H. S. 57) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 14.3.2017 (GVOBI. Schl.-H. S. 140) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 14.06.2023 folgende Satzung zur Ehrung von Bürgerinnen und Bürgern mit der Ehrenmedaille erlassen:

Artikel 1

Der § 1 wird wie folgt neu gefasst:

§ 1

(5) Die Ehrenmedaille kann Personen auch posthum innerhalb von 24 Monaten nach ihrem Tod verliehen werden und ist nicht übertragbar.

Artikel 2

Inkrafttreten

Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Altenholz, 11.09.2023

Buchau
Bürgermeister

pdf1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Verleihung der Ehrenmedaille der Gemeinde Altenholz